Die Gemeinde Raesfeld hat mit den Bauarbeiten für neue Parkplätze hinter der Volksbank in Erle und am Schulhof der Silvesterschule begonnen. In diesem Zusammenhang wurden auch Efeu und Gehölze entfernt – mitten in der gesetzlich geschützten Vegetationszeit. Das sorgt bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Nachfragen.

Rückschnitt in Brutzeit sorgt für Diskussion
Um die geplanten Flächen für den Parkplatzbau freizumachen, ließ die Gemeinde Efeubewuchs sowie kleinere Heckenstrukturen entfernen. Da solche Arbeiten zwischen März und September laut Bundesnaturschutzgesetz nur eingeschränkt erlaubt sind, äußerten Anwohner Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit.

Gemeinde prüfte vorab auf Vogelnester
Jens Beckmann vom Bauamt der Gemeinde Raesfeld erklärte auf Nachfrage, dass die Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt seien. „Für uns ist es wichtig, das Naturschutzgesetz einzuhalten“, betont Beckmann. Vor dem Rückschnitt habe die Gemeindeverwaltung die betroffenen Bereiche auf Vogelnester kontrolliert, ohne Hinweise auf aktuelle Brutstätten.

Ausnahme bei genehmigten Bauvorhaben
Beckmann verweist auf eine Ausnahmeregelung im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG. Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für
- behördlich angeordnete Maßnahmen,
- Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
a) behördlich durchgeführt werden,
b) behördlich zugelassen sind oder
c) der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, - nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,
- zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.
Diese Voraussetzung sei laut Gemeinde erfüllt, da es sich um ein genehmigtes Bauvorhaben handelt, bei dem nur begrenzter Gehölzbewuchs entfernt wurde. Die Maßnahme sei rechtlich geprüft worden.



























