Projekt Kierit: Zustimmung bei geheimer Abstimmung. Ablehnung des Projekts Bürgerwindpark Erler Lohr Gbr.
Am Montagabend sprachen sich die Ratsmitglieder in einer geheimen Abstimmung während der Ratssitzung für das Projekt Kierit aus: Mit 21 Ja-Stimmen, vier Enthaltungen und zwei Gegenstimmen fiel das Votum deutlich aus.
Ablehnung des Projekts Bürgerwindpark Erler Lohr
Entgegen der eindeutigen Empfehlung der Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen zum Bürgerwindpark Erler Lohr zu erteilen, wurde der entsprechende Antrag abgelehnt. Bei 16 Nein-Stimmen, 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fand der Antrag keine Mehrheit.
Reaktionen der Anwohner und Grundstückseigentümer
Rund 33 Gesellschafter, als Anwohner und Grundstückseigentümer im Erler Lohr, waren bei der Ratssitzung vertreten und verfolgten aufmerksam die Diskussionen.
Zu Beginn der Diskussion betonte die Verwaltung, dass in vielen Windprojekten negative Stellungnahmen und rechtliche Einwände eingegangen seien, jedoch nicht im Fall des Erler Lohrs.
Kritische Stimmen aus den Fraktionen
Bernhard Bölker (CDU) hob hervor, dass die Gebiete Kierit und Erler Lohr früher aus Landschaftsschutzgründen gestrichen, jetzt aber wieder freigegeben wurden. Er beklagte die Spaltung von Nachbarschaften, Rat und Familien durch das Thema und forderte eine geheime Abstimmung als Schutz für die Ratsmitglieder. Er habe während seiner 34-jährigen Zeit als Ratsmitglied so ein Chaos noch nicht erlebt.
Elke Rybarczyk übte scharfe Kritik am Projekt Erler Lohr Gbr. und dem damit verbundenen Antrag, der aufgrund der engen Verbindung zur Dorfentwicklung in Erle möglicherweise jährliche finanzielle Vorteile von über 40.000 Euro für die lokale Bürgergenossenschaft „Wir in Erle“ mit sich bringen könnte.“ „Die Gruppe möchte durch ihren Antrag einen positiven Ratsbescheid bekommen. Bei aller Liebe für die Dorfkneipe und dem Pächter, so geht es nicht“.
Henry Tünte von den Grünen äußerte deutliche Bedenken bezüglich des Landschaftsschutzes im Kontext des Windparkprojekts Erler Lohr. Er stellte fest, dass dieser Aspekt in der Diskussion vernachlässigt worden sei.
Volker van Wasen (UWG) bezeichnete das Angebot des Windparks als unmoralisch. Er äußerte die Befürchtung, dass durch solche Angebote Ratsbeschlüsse beeinflusst werden könnten. In seiner deutlichen Kritik sagte er: „Die Verantwortlichen der Erler Lohr bewegen sich am Rande Legalität, indem sie vorschreiben, was die Gemeinde mit den Erträgen machen soll. Erpressen lassen wir uns nicht.“
Im Gegensatz dazu sah Christoph Stephan von der FDP keinen triftigen Grund, das Projekt abzulehnen. Seiner Meinung nach gebe es keine ausreichenden Argumente, das Projekt nicht zu unterstützen.
André Olbing (CDU) betonte, dass die teilweise Unterstellungen von Ratsmitgliedern, was den Antrag der Erler Lohr Gbr. anbelange, übertrieben formuliert seien. „Der Bürgerwindpark wird dadurch schon fast in kriminelle Ecke getrieben“, so Olbing. Er unterstrich jedoch, dass der Antrag an die Gemeinde nicht ganz glücklich verfasst worden sei.
Bürgermeister Tesing und das Bürgerenergiegesetz
In der Diskussion über den Antrag der Erler Lohr Gbr. griff Bürgermeister Martin Tesing auf die jüngst in Nordrhein-Westfalen getroffene Vereinbarung des Bürgerenergiegesetzes NRW zurück (wir berichteten. Siehe unten).
Dieses Gesetz betont die Wichtigkeit von Beteiligungsoptionen in Vereinbarungen zwischen Projektentwicklern und Kommunen. Solche Vereinbarungen sollen vielfältige Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger beinhalten, sich direkt an lokalen Energieprojekten zu beteiligen. Dazu zählen unter anderem direkte finanzielle Beteiligungen, die Bereitstellung von Nachrangdarlehen oder die Einführung von Bürgerstromtarifen, die speziell auf die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung zugeschnitten sind. Dadurch wird es den Anwohnern ermöglicht, sich in den meisten Fällen direkt und finanziell an Windparks zu beteiligen. Trotz dieser Perspektiven und des Hinweises auf das Bürgerenergiegesetz standen die Kritiker dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Ortsteil Erle in dieser Sitzung ablehnend gegenüber.
Letztendliche Entscheidungsgewalt
Letztendlich wird es so aussehen, dass, wenn auch die Bezirksregierung Münster keinen Beschluss fasst, der Kreis Borken in dieser Sache gefragt sein wird und eine Entscheidung treffen wird. In Sachen Planungshoheit sei der Gemeinde hinsichtlich auf Windenergie das Recht genommen worden, zu entscheiden, was passiert, so Tesing
Unabhängig von der Ratsentscheidung liegt die endgültige Entscheidung bei der Bezirksregierung Münster oder beim Kreis Borken. Der Bürgermeister äußerte sein Bedauern über die interne Unstimmigkeit und die letztendliche Entscheidungsgewalt des Kreises oder der Bezirksregierung.
Stellungnahme der Initiatoren Erler Lohr Gbr.
Die Initiatoren des Erler Lohr Gbr. betonten, dass ihr Antrag das Ziel verfolge, das Dorf ernsthaft und nachhaltig zu unterstützen. Sie bedauern das Missverständnis und weisen auf die fehlende Diskussion über Gewerbesteuereinnahmen und EEG-Zuwendungen hin, die die Gemeindefinanzen stärken könnten.
„Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass der Rat der Gemeinde Raesfeld ein unglückliches Händchen bei Diskussionen und Entscheidungen mit Weitsicht für unser Dorfleben hat. Der Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Grundgesetz ist ein weiteres Mal im Handeln des Rates nicht erkennbar. Was in den direkt angrenzenden Nachbarkommunen seit Monaten in dieser Thematik konsequent und nachvollziehbar vorgelebt wird, lässt die Politik in Raesfeld nach wie vor vermissen und schürt damit die Spaltung der Bürger in den einzelnen Ortsteilen“.