In Raesfeld, Erle und Homer werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ab nächster Woche verschickt.
Die Gemeinde Raesfeld weist darauf hin, dass aufgrund verkürzter Fristen eine frühzeitige Beantragung der Briefwahl empfehlenswert sei. Besonders bequem sei der Online-Antrag, alternativ kann ab 10. Februar auch direkt im Briefwahlbüro gewählt werden.
Verkürzte Fristen für die Briefwahl: Online-Antrag nutzen oder direkt im Briefwahlbüro wählen.
Das Briefwahlbüro im Rathaus öffnet am 10. Februar 2025.
Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
In der kommenden Woche erhalten rund 9.000 Wahlberechtigte in Raesfeld, Erle und Homer ihre Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Bis spätestens 2. Februar sollen alle Benachrichtigungen zugestellt sein.
Möglichkeiten zur Briefwahl
Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat mehrere Optionen, Briefwahl zu beantragen:
- Online: Ab 13. Januar 2025 auf der Website der Gemeinde Raesfeld oder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung.
- Schriftlich: Den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post oder Mail an die Gemeinde Raesfeld (Adresse: Weseler Straße 19, 46348 Raesfeld, Mail: [email protected] senden. Bei Anträgen per Mail sind Vorname, Nachname und Geburtsdatum anzugeben.
- Persönlich: Im Briefwahlbüro im Rathaus. Ab 10. Februar 2025 können dort Briefwahlunterlagen abgeholt und direkt gewählt werden. Das Büro befindet sich im ehemaligen Trauzimmer. Die genauen Öffnungszeiten werden noch bekanntgegeben.
Wichtig: Telefonische Anträge auf Briefwahl sind nicht möglich.
Verkürzte Fristen beachten
Aufgrund der vorgezogenen Wahl stehen für die Briefwahl weniger Tage zur Verfügung. Die Unterlagen können erst nach Auslieferung der Stimmzettel Anfang Februar verschickt werden. Frühzeitiges Beantragen ist dennoch möglich, allerdings müssen Wähler mit Wartezeiten rechnen.
Tipp des Wahlbüros
„Wir empfehlen den Wählerinnen und Wählern, Ihren Briefwahlantrag so früh wie möglich zu stellen und am besten den Online-Antrag über den QR-Code oder den Link auf der Website zu nutzen“, erläutert das Wahlbüro.
Für alle, die am Wahltag nicht verreist sind: Der einfachste Weg bleibt die persönliche Stimmabgabe am 23. Februar 2025 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im eigenen Wahllokal.
Frist für Briefwähler
Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der Gemeinde Raesfeld eingegangen sein.