Blitzeinschlag – wer zahlt was und wofür? Tipps vom Versicherungsfachmann

Seit letzte Woche der Blitz bei Overkämping in der Straße Schultenwurt eingeschlagen hat, sind in vielen Erler Haushalten  seit mehr als sieben Tagen Telefone und Internet außer Betrieb. Neben dem Komplettausfall von Kommunikationsgeräten gibt es aber auch etliche Haushalte  die „bleibende Schäden“, verbunden mit hohen Kosten durch den Blitzschlag, erlitten haben.

Ich wollte nun mal genau wissen, wie  ich mich versichern muss, damit ich Schäden durch Überspannung, oder Blitzeinschlag versicherungstechnisch abrechnen kann und erstattet bekomme.

Weiter geholfen hat mir in diesem Fall der unabhängige Versicherungsfachmann Werner Schlüß, Inhaber von MVM MannheimsVersicherungsMakler Büro in Heiden und Raesfeld www.mvm-versicherungen.de , der mir diesen komplexen und äußerst komplizierten Versicherungsvorgang anschaulich versuchte zu erklären.

Also!
Wenn ein Blitz im Schornstein einschlägt, durch das komplette Haus wandert und diverse Schäden anrichtet,  welche Versicherung  erstattet dann was? Gibt es dafür überhaupt eine Versicherung, und wenn ja, welche zahlt was?

Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung zahlt alle Schäden bei den Sachen, die, wenn wir unser Haus auf den Kopf stellen würden, runter fallen. Also Hausrat! Klar.

Wohn-Gebäudeversicherung: Diese zahlt all das, was fest installiert ist, also festverbundene Teile  wie Heizungsanlage, Fußbodenheizung, Badewanne, Dusche etc.

Jetzt wird es spannend, denn wenn ein Blitz in ein Haus einschlägt und Schaden anrichtet, wird hier wieder unterteilt, was der Blitz beschädigt hat: Wohngebäude, oder  Fernseher, Computer, Elektroanlagen, was in diesem Fall dann Hausrat-Versicherung ist!

Kommt bei einem Blitzeinschlag  der Computer beim Nachbarn zu Schaden, dann ist das in diesem Fall ein Überspannungsschaden. Die Versicherung des Nachbarn zahlt hier nur, wenn hier auch eine Versicherung vorliegt. Der Schaden wird dann bis zu der angegebenen Versicherungssumme erstattet. Hier gibt es evtl. prozentuale Einschränkungen oder auch Leistungen bis zur Versicherungssumme!! Halt  je nach Tarif,  also Leistungen und Prämien vergleichen ist wichtig!!!!.   Und genau hier wird dann der Versicherte  im Leistungsschadensfall feststellen, wie gut oder nicht so gut er versichert ist;  also vorher genau besprechen,  damit man hinterher nicht leer ausgeht oder nur eine reduzierte Erstattung bekommt.

Elementarschaden-Versicherung
Um gegen Elementarschäden versichert zu sein, muss  ein Extrakreuz gemacht werden (also extra beantragt werden). Diese  deckt zum Beispiel  Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge, Schneedruck  auf Dächern, was ja im letzten Winter eine heikle Sache war, ab. Die Elementarschaden-Versicherung kommt aber nur zum Tragen, wenn bei der  Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung der  Elementarschaden auch  versichert ist.

Und auch hier gibt es wieder  unterschiedliche Fälle. Ich will jetzt nicht nerven, aber ein letztes Beispiel: Durch starke Niederschläge wird der Keller überflutet und alle die darin stehenden Möbel, wie Gefrierschrank kommen zu schaden, denn ist das „Hausrat“ Erstattung seitens des Versicherers, nur dann , wenn hier Elementarschaden mitversichert ist.

So, dass waren jetzt einige Beispiele dafür, wie ich mich versicherungstechnisch vor Schäden dieser Art schützen kann.

Netter weise gab mir diese Nachhilfestunde Werner Schlüß  unabhängiger Versicherungsfachmann (unterliegt keiner festen Gesellschaft) Inhaber von MVM MannheimsVersicherungsMakler Büro in Heiden und Raesfeld www.mvm-versicherungen.de. Wer aber weitere Fragen diesbezüglich hat kann sich natürlich unter der Telefon-Nr. 02867-90 97 990 fachlichen Rat oder auch Angebote einholen.