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Blauzungenkrankheit hat auch Deutschland erreicht

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Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit – Bei Verdacht oder auffälligen Untersuchungsergebnissen ist umgehend das Kreis-Veterinäramt Borken zu informieren

Kreis Borken. Seit Mitte Oktober hat die Blauzungenkrankheit auch Deutschland erreicht. Dabei handelt es sich um eine virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicuides (Gnitzen) auf alle Wiederkäuer (z. B. Schafe, Ziegen, Rinder oder Wildwiederkäuer) übertragen werden kann.

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Wichtig: Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist daher vollkommen unbedenklich.
In zwei Schafbeständen im Kreis Kleve wurde der Erreger der meldepflichtigen Tierseuche kürzlich bei erkrankten Tieren nachgewiesen. Bereits seit einigen Wochen gibt es zudem ein sehr aktives Seuchengeschehen in den Niederlanden mit weit über 1.500 betroffenen Tierbeständen sowie einen bestätigten Fall in Belgien und mehreren bestätigten Fällen in Niedersachsen.

Schwere Erkrankungen in Schafbeständen

Das aktuell verbreitete Virus (Serotyp 3) verursacht schwere Erkrankungen in Schafbeständen. Rinder sind in der Regel nur mit milden Symptomen betroffen und Ziegen scheinen bisher kaum empfindlich zu sein.

Typische Symptome vor allem bei Schafen sind hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. Damit verbunden kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Bei Rindern findet sich in erster Linie ein Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet.

Verlust des „Freiheitsstatus“

Durch den Verlust des „Freiheitsstatus“ für die Blauzungenkrankheit in den betroffenen Regionen kommt es zu erheblichen Einschränkungen bei der Verbringung von Tieren der genannten Arten in andere Bundesländer und andere EU-Mitgliedstaaten. Aufgrund der aktuellen Ausbreitungstendenz haben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen vereinbart, dass sie als EINE infizierte Zone anzusehen sind und damit Verbringungen von Tieren innerhalb dieser Bundesländer erleichtert werden.

Richtiger Umgang mit Verdachtsfällen:

Diese Tierseuche ist meldepflichtig, sodass jeder Fall eines verdächtigen Krankheitsbildes oder eines auffälligen Untersuchungsergebnisses beim Kreis-Veterinäramt zu melden ist. Telefonisch bei Dr. Michael Kerkhoff 02861/681-3866 oder bei Henrike Geuking 02861/681-3824.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Borken www.kreis-borken.de unter dem Stichwort Tierseuchen/Blauzungenkrankheit zu finden oder können beim Kreis-Veterinäramt erfragt werden.

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