Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes einstimmig gefasst

Es bleibt dabei. Landhaus Keller wird auch zukünftig kein Alten- und Pflegeheim

Bei der Abstimmung zur Änderung des 2. Bebauungsplanes Freiter Pättken zeigte sich der Rat geschlossen und stimmte mit Ja.

In allen drei Punkten stimmte der Rat der Gemeinde einstimmig am Montag für eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Freiter Pättken – Landhaus Keller.

Die Begründung: Die Änderung des Bebauungsplanes für eine gewünschte Hotelnutzung, soll neben der Beherbergung von Touristen auch Möglichkeiten zur Unterbringung von Gästen der überregional bedeutenden Akademie des Handwerks bieten und ist somit im allgemeinen gemeindlichen Interesse.

Abgelehnt wurde auch der Widerspruch gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans des Insolvenzverwalters Rolf Weidemann. In seinem Schreiben an die Verwaltung führte der Insolvenzverwalter in nach einer Begehung der Räumlichkeiten im September mit Andreas Grotendorst und einer von ihm hinzugezogenen Hotelfachfrau, unter anderem auf, dass ein Hotel mit Restaurant an diesem Standort zu wirtschaftlich auskömmlichen Bedingungen nicht zu führen sei.

Die Gemeindeverwaltung jedoch verwies darauf, dass die wirtschaftlichen Überlegungen, wie weit die Bausubstanz für ein Hotel ungeeignet – für ein Alten-und Pflegeheim aber gelten könnte, nicht Thema der Bebauungsplanänderung sei. Das gelte auch für Konkurrenzüberlegungen im Hotelsektor. Sie bleibe bei ihrer Meinung, dass es in gemeindlich übergeordnetem Interesse sei hier eine adäquate Nutzung des prominenten Standortes zu finden.

Stellungnahme

Mitarbeiterinnen der Firma Keller wohnten der Ratssitzung am Montagnachmittag. Sie haben im Vorfeld für den Erhalt des Alten- und Pflegeheims protestiert. An sie richtete Andreas Grotendorst seine Stellungnahme.

Darin betonte Grotendorst, dass in den letzten Tagen ja schon so vieles über die eigens vom Insolvenzverwalter eingesetzte Kommunikationsagentur gesagt worden sei. Dennoch wolle er die heutige Gelegenheit nutzen, noch einmal den Standpunkt der Gemeinde darzulegen.

„Wir haben vollstes Verständnis für die Zukunftssorgen der Mitarbeiter, Bewohner und Angehörigen“, so Grotendorst. Eine Insolvenz sei immer eine äußert unangenehme Situation für die Beteiligten. Dieses gelte unabhängig davon, um welchen Betrieb es sich in der Gemeinde handele.

Bestandsschutz

Der jetzige in Rede stehende Standort an der Weseler Straße 71 in Raesfeld, sprich Altenheim Keller, sei seit über 30 Jahren immer ein Hotelstandort gewesen. Deshalb gelte für die Bewohner und Mitarbeiter nach wie vor egal wie der Gemeinderat entscheidet, Bestandsschutz.

Grotendorst unterstrich, dass wenn im Falle der Bestandsschutz an sich infrage gestellt werde, dann könne dies nur durch den Insolvenzverwalter Rolf Weidemann aus Essen geschehen.

Darüber hinaus ließ Grotendorst den Vorwurf, der besonders in den letzten Tagen in den sozialen Netzen die Runde macht, die Gemeinde würde nichts ihre ältere Bevölkerung tun, nicht so stehen. „Die Gemeinde Raesfeld hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an Pflegesätzen, rund 80 inklusive der dazu nötigen Arbeitsplätze, in Raesfeld und Erle geschaffen“. Dazu zähle das Haus an der Gartenstraße mit 38 Wohneinheiten sowie im Haus am Kirchplatz mit 17 Wohneinheiten und zwölf Tagespflegeplätze.

Im Anschluss äußerte sich der Mitarbeiter des Insolvenzverwalters Heinz Schlier zu dem Beschluss und zeigte Unverständnis über die Eile der Beschlussfassung. Ebenso sei für ihm nicht nachvollziehbar, dass, nachdem bereits zwei Hotelbetreiber in die Insolvenz gegangen sei, die Gemeinde an ihrem Beschluss festhalte. Gleichzeitig bestätigte er die bereits im Vorfeld die aussage von Grotendorst, dass nicht die Gemeinde den Bestandsschutz aufheben könne, sondern nur der Insolvenzverwalter, der dies aber nicht beabsichtige.

Petra Bosse

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