Im Kreis Borken sind bisher 1.231 Tiere aufgrund der Rinderseuche BHV 1 geschlachtet und 29 Tiere eingeschläfert worden.
Angesichts der Ausbreitung des Virus im Nordkreis bietet das Kreisveterinäramt Borken am Donnerstag (04.07.2024) von 18 bis 20 Uhr eine weitere Informationsmöglichkeit für betroffene Rinderhalter an.
Ausbruch der Rinderseuche BHV 1 im Nordkreis
Seit Anfang des Jahres ist die Rinderseuche BHV 1 (Bovine Herpesvirus 1 – Rinderherpes) in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben im Nordkreis aufgetreten. Acht Rinderhaltungen sind betroffen: ein Milchviehbetrieb in Gronau und sieben Betriebe in Heek (zwei Milchviehbetriebe, ein Mutterkuhbetrieb und vier Mastbetriebe). Wichtig zu wissen: Das Rinderherpesvirus ist nicht auf Menschen übertragbar.
Maßnahmen zur Eindämmung des Virus
Um die weitere Verbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern, hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium den Kreis Borken beauftragt, in den Kommunen Ahaus, Heek, Gronau, Legden und Schöppingen alle Rinderbestände zu untersuchen. Insgesamt werden 482 Betriebe mit rund 53.000 Tieren überprüft, um mögliche bisher unerkannte Virusreservoire zu finden. Diese Untersuchungen sollen bis Mitte September abgeschlossen sein.
Informationsveranstaltungen und Beratung
Letzte Woche führte das Veterinäramt des Kreises Borken zusammen mit dem Landwirtschaftlichen Kreisverband Borken und der Landwirtschaftskammer NRW-Kreisstelle Borken eine Informationsveranstaltung für Rinderhalter in Gronau durch. Eine weitere Informationsmöglichkeit gibt es am kommenden Donnerstag. Rinderhalter können ihren Beratungsbedarf per E-Mail an [email protected] melden. In der E-Mail sollten sie ihre Kontaktdaten, insbesondere die Telefonnummer, angeben. Zwischen 18 und 20 Uhr erfolgt dann ein telefonischer Rückruf durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt des Kreises.
Aktuelle Situation im Kreis Borken
Bisher mussten in den betroffenen Betrieben 1.231 Tiere geschlachtet und 29 Tiere eingeschläfert werden, da sie nicht schlachtfähig waren. Nach Feststellung der Infektion wird der Bestand tierseuchenrechtlich gesperrt, was bedeutet, dass dort keine Tiere ver- oder zugekauft werden dürfen, außer zur Schlachtung. Einzeltiere werden 30 Tage nach Entfernung der positiv getesteten Tiere erneut untersucht. Erst nach einem negativen Ergebnis wird die Sperre aufgehoben. Nach einer Bestands- oder Teilbestandsräumung erfolgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Stallungen, die vom Veterinäramt des Kreises Borken abgenommen wird. Zusätzlich werden in den Betrieben epidemiologische Ermittlungen durchgeführt.
Hintergrundinformationen zu BHV 1
BHV 1 ist ein Herpesvirus, das bei Rindern eine hoch ansteckende Viruserkrankung verursacht. Seit 2017 gilt Deutschland als anerkannt frei von dieser Tierseuche. Die Infektion kann ohne Krankheitssymptome verlaufen, wodurch die Tierhalter die Ansteckung oft nicht bemerken. Eine Blutuntersuchung kann den Nachweis erbringen. Nicht erkrankte Tiere können geschlachtet werden, während klinische Symptome wie Rhinitis und Tracheitis im oberen Atemtrakt sowie Entzündungen der Genitalien auftreten können.
Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion mit infektiösem Nasen-, Tränensekret oder Speichel bei direktem Tierkontakt übertragen. Auch eine Übertragung durch Personen oder gemeinschaftlich genutzte Geräte ist möglich. Zum Schutz ihrer Bestände achten Rinderhalter seit langem verstärkt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, wie den Zukauf von nachweislich BHV 1-freien Tieren und Personalhygiene.