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Bebauungsplans Im Erbgrund Erle – Neuaufstellung vorgestellt

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Zu einer Bürgerversammlung hatte die Verwaltung am Donnerstagabend zum Thema „Neuaufstellung Bebauungsplan ER2 (Im Erbgrund) eingeladen.

Vorgestellt wurde die Neuaufstellung des Bebauungsplans Im Erbgrund. Das Vorhaben stößt auf Widerstand der Nachbarschaft der Dechant-Karthaus- und Ginsterstraße in Erle. Anwohner befürchten, dass eine massive Bebauung entsteht, verbunden mit mehr Autoverkehr sowie fehlenden Parkplätzen in anliegenden Straßen, da diese jetzt schon zugeparkt seien.

Bürgerversammlung-Raesfeld-Bebauungsplan-Erbgrund
Bauamtsleiter Bernd Roters stellte sich gemeinsam mit Bürgermeister Martin Tesing (r.) den Fragen der Besucher. Foto: Petra Bosse

Bereits im Dezember 2020 übergaben rund 120 Anwohner der Verwaltung eine Unterschriftenliste, wo sie sich gegen eine Änderung aussprachen.

Bürgermeister Martin Tesing und Bauamtsleiter Bernd Roters stellten sich den Fragen der rund 40 anwesenden Besuchern. „Ich habe mit mehr Bürger heute gerechnet“, so Tesing, der auf die viele leere Stühle im Forum der St. Sebastianschule verwies.

Mehr Wohnraum durch größere Ausnutzung von Grundstücken

Um mehr Wohnraum und eine größere Ausnutzung von Grundstücken in bestehenden Wohngebieten besser nutzen zu können, statt weiter in Außenbereichen auszuweichen, will die Verwaltung auf eine Innenverdichtung setzen. Betroffen von den Plänen der Innenverdichtung sehen einige Anlieger der Dechant-Karthaus- und der Ginsterstraße.

Bebbaungsplan ER2 im Erbrund 2
Bebauungsplan ER 2 „Im Erbgrund“ – 9. Änderung als Neuaufstellung. ©Gemeinde Raesfeld

Innenverdichtung statt landwirtschaftliche Fläche

Den ersten Aufschlag habe die Gemeinde am 25. November 2019 gemacht und beschlossen, den Bebauungsplan aus den 60er Jahren zu ändern, so Roters. Bereits 2016 habe der Rat beschlossen, das gesamte Raesfelder Baugebiet auf eine mögliche Innenverdichtung zu überprüfen. Hintergrund sei laut Roters, dass sich bebaubare Bereiche nicht weiter in die Fläche nach Außen ausdehnen, um somit möglichst die Flächenversiegelung gering zu halten.

Festgesetzt wurde, dass hier maximal zweigeschossige gebaut (Einzelhaus oder Doppelhaus) gebaut werden darf. Dabei muss die Grundstücksgröße bei zwei Wohneinheiten mindestens 400 qm pro Gebäude groß sein.

„Durch die Änderung des Bebauungsplans haben wir wesentlich mehr Raum in der Bebauung. Mehr als 40 Prozent der Fläche dürfen nicht, egal was geplant wird, nicht überschreiten“, so Roters. Das sei beruhigend, so eine Anwohnerin der Ginsterstraße. Sie habe schon befürchtet, dass man ihr demnächst einen „Bunker“ vor die Tür setzt.

Was die Stellplätze anbelange, sieht der Stellplatzplan bei einer Wohnbebauung eines Ein- oder Zweifamilienhauses 1,5 Stellplatz pro Wohneinheit vor. „Diese Stellplatzsatzung gibt es seit einem Jahr, und sie ist für ganz Raesfeld gültig“, betont Roters.

Keine Spielstraße

Er erklärte auch auf nachfrage, dass es aktuell im Planbereich keine Bauanträge gibt. Zur Parksituation u.a. Dechant-Karthaus Straße sagte Roters, dass es in dem Bereich keine Spielstraße gebe. Folge: Es dürfe überall, außer vor Ein- und Ausfahrten, an den Straßenrändern geparkt werden, was letztendlich auch zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich sorge. Schließlich betonte er, dass der neue Bebauungsplan gilt. Und: „Alle Bürger werden hier gleich behandelt. Es werden keine Ausnahmen gemacht“.

Erschließung

Die Erschließung im Plangebiet soll laut Bebauungsplan wie bisher von den tangierenden Straßen Friedholt und Holten aus erfolgen. Die Erschließung der angebotenen baulichen Verdichtung kann nur über die jeweils betroffenen privaten Grundstücke erfolgen.
Die bisherigen öffentlichen Straßenverkehrsflächen bleiben somit unverändert.

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