Bebauungsplan Binsenweg ab 29. Juli öffentlich

Der Bebauungsplan RA 36 (Binsenweg) für 58 neue Wohnungen in zwölf Mehrfamilienhäuser liegt öffentlich aus.

Raesfeld (pd). Der Planungsausschuss der Gemeinde Raesfeld hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Wohnbauflächen für das unten dargestellte Plangebiet aufzustellen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der vom Bebauungsplan RA 36 (Binsenweg) betroffene räumliche Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Katasterplanausschnitt dick umrandet dargestellt.

Bebauungsplan Binsenweg Raesfeld
Foto: Gemeinde Raesfeld

Die Entwürfe des Bebauungsplanes RA 36 (Binsenweg) und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 29. Juli 2019 bis einschließlich 06. September 2019 im Rathaus der Gemeinde Raesfeld, Weseler Straße 19, Flur im Obergeschoss vor den Räumen des Bauamtes (Zimmer 113-119), 46348 Raesfeld, zu folgenden Zeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus:

montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
montags bis mittwochs 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Darüber hinaus werden sie während des oben genannten Zeitraumes im Internet auf der Homepage der Gemeinde Raesfeld unter https://www.raesfeld.de/Aufstellung zur Einsichtnahme eingestellt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist beispielsweise schriftlich, per E-Mail (an [email protected]) oder zur Niederschrift zu den vorgenannten Zeiten gegenüber der Gemeinde Raesfeld, Rathaus, Weseler Straße 19, 46348 Raesfeld abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

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