Der Bauausschuss der Gemeinde Raesfeld befasst sich in seiner Sitzung am 2. Juni mit dem Vorschlag, künftig jährlich 25.000 Euro für den behindertengerechten Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen bereitzustellen. Ziel ist es, Barrieren im öffentlichen Raum schrittweise abzubauen. Die Verwaltung sieht deutlichen Handlungsbedarf, um die Mobilität und Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Hinweise aus der Bevölkerung auf bestehende Defizite
Wie aus der Beratungsvorlage hervorgehe, erhalte die Verwaltung regelmäßig Hinweise auf Stellen im Gemeindegebiet, die nicht barrierefrei gestaltet seien und deshalb zu Problemen bei der Begehbarkeit führten. Betroffen seien insbesondere Personen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen seien – etwa Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer oder Eltern mit Kinderwagen.
Zu den häufigsten Barrieren zählten laut Verwaltung:
- Unebene und ungeeignete Oberflächen wie Kies oder grobes Natursteinpflaster
- Nicht abgesenkte Bordsteine
- Steile Rampen oder fehlende barrierefreie Zugänge
- Zu schmale Wege oder Bewegungsflächen
- Fehlende Orientierungshilfen wie tastbare Leitstreifen oder akustische Signale
- Mangelhafte Beleuchtung, insbesondere an Übergängen
In der Anlage zur Vorlage werden exemplarisch Beispiele wie der Zugang zu WC-Anlagen oder Sitzgruppen genannt.

Gesetzliche Vorgaben – in der Umsetzung oft schwierig
Die barrierefreie Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sei in der DIN 18040-3 geregelt. Diese Norm ziele darauf ab, allen Menschen die selbstständige Nutzung des öffentlichen Raums zu ermöglichen. Eine vollständige Umsetzung der Anforderungen führe in der Praxis jedoch zu hohem Planungs- und Kostenaufwand, insbesondere bei bestehenden Anlagen.
Zudem müssten unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt werden – von Menschen mit Gehbehinderungen über Rollstuhlfahrende bis hin zu Sehbehinderten oder Hörgeschädigten. Diese Anforderungen stünden teilweise im Widerspruch zueinander oder zu anderen städtebaulichen Belangen. Daher sei meist eine individuelle Abwägung erforderlich.
Kleine Maßnahmen könnten große Wirkung entfalten
Laut Verwaltung könnten bereits kleinere bauliche Anpassungen, etwa die Absenkung einzelner Bordsteine oder die Nachrüstung von Orientierungshilfen, zu spürbaren Verbesserungen führen. Die vollständige Erfüllung aller DIN-Vorgaben sei nicht immer realistisch oder wirtschaftlich, jedoch könne mit gezielten Maßnahmen im Rahmen vorhandener Baumaßnahmen viel erreicht werden.
Um solche Verbesserungen kontinuierlich umzusetzen, solle künftig ein jährlicher Haushaltsansatz in Höhe von 25.000 Euro bereitgestellt werden.
Ziel: Situationsbezogene Umsetzung statt starrer Norm
Ein pragmatischer Weg könne laut Verwaltung darin bestehen, die finanziellen Mittel gezielt dort einzusetzen, wo im Rahmen laufender Baumaßnahmen Barrieren identifiziert wurden. Damit könnten schrittweise Verbesserungen erzielt werden, ohne dass jedes Projekt vollständig DIN-gerecht umgesetzt werden müsse.
Dabei sei eine flexible und kreative Planung gefragt: Die Normen seien als Leitlinien zu verstehen, nicht als starre Vorgaben. Eine intelligente Abwägung von Aufwand, Nutzen und gestalterischen Aspekten könne helfen, tragfähige Lösungen zu finden.
Weitere Maßnahmen erfordern Priorisierung
Sollten darüber hinaus größere bauliche Maßnahmen erforderlich sein, müssten diese im Rahmen der Haushaltsberatungen politisch priorisiert und finanziell abgesichert werden. Als Beispiel nennt die Verwaltung die DIN-gerechte Gestaltung einer WC-Anlage, die mit rund 20.000 Euro zu Buche schlagen könne. Erste Vorschläge zur Priorisierung lägen der Verwaltung bereits vor.
Über den Vorschlag zur Bereitstellung der jährlichen Mittel wird in den zuständigen Gremien beraten. Der Planungsausschuss kommt dazu am Montag, 2. Juni, um 17 Uhr im Rathaus zusammen. Im Anschluss tagt der Bauausschuss ab 17.30 Uhr.