Bald ist es wieder soweit: Jeder, der in Deutschland Lohnsteuerzahlen muss, bekommt die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr zugeschickt. Seit fast 90 Jahren gibt es diese Karten aus farbigem Karton – mit wenigen Ausnahmen haben sich in den letzten Jahrzehnten die vier Farben Rot, Gelb, Grün und Orange regelmäßig abgewechselt.
Die Karte für 2010 ist gelb. Das Besondere an ihr: Sie ist die letzte Lohnsteuerkarte, die wir in dieser Art im Briefkasten finden. Ab 2011 wird die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. ELStAM heißt es dann: Papierlos praktisch. Aber was bedeutet ELStAM? Der Namen steht für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. Diese werden bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Für Arbeitnehmer bedeutet das, Sie nicht wie bislang Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram.
Was ändert sich ab wann? Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet für Sie, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise: Sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gehabt mit – auch in 2011. Herbst 2009 wurde die Lohnsteuerkarte für 2010 verschickt. Im Jahr 2010 ist die noch Karte aus Papier, gilt wie bekannt, darf aber nicht vernichtet werden
Im Jahr 2011 soll die Lohnsteuerkarte 2010 aus Papier weitergelten. Berufseinsteiger die in Ausbildung gehen, sollen ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden können. Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
Im Jahr 2012: Das Verfahren ELStAM soll allgemein angewandt werden.
Wer macht was?
Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen. Diese Daten werden auch Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) genannt. Als Beschäftigter müssen Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses lediglich Ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und das Geburtsdatum.
Und die Steuererklärung
Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier hat keine Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Die müssen Sie wie gehabt gründlich machen und beim Finanzamt einreichen. Auch dies können Sie bequem und unbürokratisch erledigen, indem Sie auf das kostenlose amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular zurückgreifen.