Antrag auf Fällung der Eiche am Ekhornsloh: Sicherheit vor Baumschutz?
Mit dem Abriss des alten Pfarrhauses in Erle steht möglicherweise auch die Fällung der davor stehenden Eiche bevor. Ein entsprechender Antrag zur Beseitigung des Baumes wurde bei der Verwaltung eingereicht.
Die Begründung lautet: „Im Rahmen der Entkernungsarbeiten am ehemaligen Pfarrhaus St. Silvester sei festgestellt worden, dass die vor dem Gebäude stehende Eiche aufgrund ihrer Lage auf einem Hügel und ihrer Nähe zur Straße sowie zum Zugang des benachbarten Kindergartens nicht mehr standsicher sei. Dadurch gehe von dem Baum eine akute Gefährdung für Personen aus.

Baumschutz versus Sicherheitsbedenken
Die Eiche fällt aufgrund ihrer Größe unter die Baumschutzsatzung der Gemeinde Raesfeld, die eine Beseitigung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung kann eine Befreiung vom Fällungsverbot gewährt werden, wenn eine nicht beabsichtigte Härte vorliegt und die Maßnahme mit öffentlichen Interessen vereinbar ist.

Daniel Knufmann von der Stabsstelle Dorfentwicklung erläuterte: „Eine Befreiung ist möglich, wenn der Baum eine Gefahr darstellt, die nicht mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise beseitigt werden kann.“ Da die Eiche nach Ansicht der Verwaltung durch die Abrissarbeiten nicht mehr standsicher sei und ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellt, empfiehlt der Verwaltung, dem Antrag auf Fällung stattzugeben.
Die Entscheidung liegt beim Ausschuss
Die endgültige Entscheidung über die Zukunft der Eiche wird vom Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde am Montag getroffen.