Kindertagesbetreuung im kommenden Kindergartenjahr (01.08.2020 bis 31. 07.2021)
Borken (pd). Die Stadt Borken informiert in diesen Tagen alle infrage kommenden Eltern schriftlich über die Angebote der Kindertagesbetreuung im kommenden Kindergartenjahr (01. August 2020 bis 31. Juli 2021).
Die Eltern müssen Sie sich entscheiden, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihr Kind a) in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder b) in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten.
a) Betreuung in einer Kindertageseinrichtung
Wer eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im kommenden Kita-Jahr 2020/2021 (01.08.2020 – 31.07.2021) wünscht, sollte ab sofort über das webbasierte Elternportal „Little Bird“ seine Betreuungsanfrage/n stellen.
Dieses bietet die Möglichkeit, sich bequem und schnell von zu Hause aus über alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Borken, deren pädagogisches Konzept, Öffnungszeiten etc. zu informieren, um danach vom Computer, mit dem Tablet oder Smartphone eine Betreuungsanfrage/n zu stellen.
Online-Suche und Anmeldung
Über den Link www.little-bird.de/borken gelangt man zur Online-Suche und -Anmeldung. Nach einer kostenfreien Registrierung ist eine Meldung des Kindes bei bis zu drei Kindertageseinrichtungen parallel möglich. Das minimiert den Zeitaufwand und erspart das aufwändige Ausfüllen von Formularen.
Die Betreuungsanfrage wird von den jeweiligen Einrichtungen geprüft. Danach wird gegebenenfalls ein Betreuungsangebot unterbreitet. In einer bestimmten Frist besteht dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Weitere Informationen gibt´s in der Anleitung unter www.littlebird.de/pdf/Portalanleitung_LITTLE_BIRD.pdf.
Vormerkungen für das Kita-Jahr 2020/2021 (01.08.2020-31.07.2021) sind bis spätestens zum 15.11.2019 wie oben beschrieben vorzunehmen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, das Kind persönlich in der Zeit vom 08.11.2019 – 15.11.2019 (Anmeldezeitraum) in der gewünschten Kindertageseinrichtung vor Ort anzumelden.
Eine Übersicht aller Kitas in Borken sowie ihrer Ansprechpartner/innen ist in der beigefügten Tabelle zu ersehen.

Für Rückfragen zum Programm „Little Bird“ steht Frau Vornholt (Tel.: 02861/939-377) zur Verfügung. Allgemeinen Fragen zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung beantwortet Herrn Schoppen (Tel.: 02861/939-280).
b) Betreuung in der Kindertagespflege
Eltern haben für bis zu dreijährige Kinder die Wahl, ob sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Wer eine Betreuung in der Kindertagespflege im kommenden Kita-Jahr 2020/2021 (01.08.2020 – 31.07.2021) wünscht, wendet sich bitte an die städtischen Fachberaterinnen:
- Frau Schroer (Tel.: 02861/939-336) für Borken und Gemen bzw.
- Frau Overkämping (Tel.: 02861/939-332) für Burlo, Weseke, Hoxfeld, Marbeck und Rhedebrügge
Weitere Informationen:
- Kosten für die Betreuung bzw. Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen und -pflege.
- Für die Betreuung der Kinder werden gemäß der Satzung (s. a. www.borken.de) Elternbeiträge erhoben. Im Hinblick auf evtl. Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in den Ferien wird darauf hingewiesen, dass auch in den Schließzeiten Betriebskosten anfallen. Die Betriebs-/Betreuungskosten werden durch einen Elternbeitrag als monatlicher Beitrag zu den Jahresbetriebskosten mitfinanziert, weshalb auch während evtl. Schließzeiten ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung gilt derzeit, dass das Land NRW den Elternbeitrag übernimmt. Die Eltern zahlen dann keinen Elternbeitrag an das Jugendamt. Diese Regelung gilt auch für Geschwisterkinder dieser Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden.
- Neues Aufnahmekriterium für die Kitas in Gemen
In den Kitas in Gemen gibt es seitens der Stadt Borken ab sofort ein neues Aufnahmekriterium. Vorrangig sollen dort nur Kinder aus Gemen aufgenommen werden. Kinder, die nicht aus Gemen kommen, bisher aber schon einen Platz in einer der Kitas in Gemen haben, können ihren Kita-Platz selbstverständlich behalten. Die Geschwisterkindregelung gilt auch in diesen Fällen weiterhin. - Neubau einer 3-Gruppen-Kita
Derzeit ist der Neubau einer Kita in Borken-Hovesath geplant. Der voraussichtliche Standort befindet sich an der Ecke Nina-Winkel-Straße / Weseler Straße. Bei der geplanten Kita handelt es sich um eine 3-Gruppen-Kita mit insgesamt 55 Plätzen. Nach derzeitigem Planungsstand muss davon ausgegangen werden, dass die neue Kita voraussichtlich frühestens Ende 2020 in Betrieb gehen kann. In der Zeit ab dem 01.08.2020 bis zur Fertigstellung der Kita findet die Betreuung der Kinder in der ehemaligen Pröbstingschule in Hoxfeld statt. - 45-Stunden-Betreuung
Eine Buchung der 45-Stunden-Betreuung ist bedarfsabhängig, wie bisher, möglich. Dazu ist bei der Anmeldung ein ausgefülltes Formular mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Dieses Formular gibt es mit den Unterlagen zur Anmeldung von der jeweiligen Kita. - Randzeitenbetreuung
Um den nachgewiesenen Bedarfen in Randzeiten möglichst gerecht zu werden, werden in vier Kitas eine Randzeitenbetreuung angeboten. Diese sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.