Die Gemeinde Raesfeld steht weiterhin vor großen Herausforderung, was die aktuelle Flüchtlingssituation anbelangt. Nach dem aktuellen Stand der Verteilstatistik des Landes NRW könnten bereits heute oder morgen bis zu 88 zusätzliche Flüchtlinge in der Gemeinde ankommen.
Aufgrund der dynamischen Natur der Verteilstatistik, die sich mehrmals im Monat ändert, könnte die Zahl der Flüchtlinge, die Raesfeld aufnehmen muss, kurzfristig ansteigen. Heute, morgen oder in den nächsten Tagen könnten plötzlich zu den aktuellen 336 Flüchtlingen zusätzliche 88 Flüchtlinge vor der Tür des Rathauses stehen, für deren Unterbringung die Gemeinde verantwortlich ist. Diese Entwicklung stellt Raesfeld auch Anfang März weiter vor große Herausforderungen, auf die schnell und effizient reagiert werden muss, um den Ankommenden die notwendige Unterstützung und Integration zu bieten.
Regelmäßigen Neuberechnung der Verteilstatistik
Wichtig ist hierbei, dass sich diese Daten aufgrund der regelmäßigen Neuberechnung der Verteilstatistik mehrmals im Monat ändern können. Die hier präsentierten Zahlen spiegeln daher den Stand zum Zeitpunkt unserer heutigen Recherche wider.
Unterscheidung der Flüchtlingsgruppen
Es besteht eine klare Unterscheidung zwischen anerkannten Flüchtlingen und solchen im laufenden Asylverfahren. Diese Differenzierung ist entscheidend für die Verteilung und Aufnahme in den Kommunen.
Aktuelle Lage anerkannter Flüchtlinge in Raesfeld
Nach eingehenden Recherchen und einer Auskunft von Norbert Altrogge, dem Leiter des Ordnungsamtes, leben derzeit 127 anerkannte Flüchtlinge mit einer Wohnsitzauflage in der Gemeinde Raesfeld. Gemäß dem Integrationsschlüssel ist die Gemeinde verpflichtet, insgesamt 194 solcher Flüchtlinge aufzunehmen. Dies lässt Raum für die Aufnahme von weiteren 67 anerkannten Flüchtlingen.
Situation von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren
In Raesfeld befinden sich momentan 209 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren. Die aktuelle Aufnahmeverpflichtung für die Gemeinde, datiert auf den 23. Februar 2024, sieht die Aufnahme von 230 Personen vor. Dies deutet darauf hin, dass in naher Zukunft zusätzliche 21 Flüchtlinge in Raesfeld erwartet werden können. Inkludiert sind hier auch Kriegsflüchtlinge wie beispielsweise aus der Ukraine.
Gesamtübersicht und Hinweis auf dynamische Zahlen
Insgesamt könnten 88 zusätzliche Personen – bestehend aus 67 anerkannten Flüchtlingen und 21 Asylbewerbern – nach Raesfeld kommen. Dies würde die derzeitige Gesamtzahl von 336 Personen auf 424 ansteigen lassen, sollten weitere Zuweisungen erfolgen. Allerdings unterliegen diese Zahlen potenziellen Änderungen, da die Verteilstatistik regelmäßig aktualisiert wird.
Nicht erfasste Flüchtlinge
Nicht erfasst sind dabei Familiennachzüge von anerkannten Flüchtlingen sowie Flüchtlinge aus Drittstaaten, die schon länger in Raesfeld ansässig sind und sich nicht mehr in einem aktiven Asylverfahren befinden.
Erklärung zu §12a FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz)
Der § 12a des Aufenthaltsgesetzes regelt die sogenannte „Aufnahmeverpflichtung“ von Städten und Gemeinden in Bezug auf Asylsuchende und Flüchtlinge. Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Konkret bedeutet dies:
Verteilung von Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen: Dieser Paragraph legt fest, wie Asylsuchende und Flüchtlinge innerhalb Deutschlands auf die verschiedenen Bundesländer und dann weiter auf Städte und Gemeinden verteilt werden. Dies geschieht nach einem bestimmten Schlüssel, der in der Regel die Bevölkerungszahl und die Wirtschaftskraft der Regionen berücksichtigt.



























