Ende Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der
inneren Sicherheit und des Asylsystems beschlossen. Damit einher gehen auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes.
Laut Mitteilung der Polizei Borken müssen seit dem 31. Oktober kommunale Waffenbehörden bei Zuverlässigkeitsprüfungen zusätzlich die Bundespolizei und das Zollkriminalamt einbeziehen.
Technische Anpassungen führen zu Verzögerungen
Die neue Regelung erfordere, wie die Polizei Kreis Borken mitteilt, Änderungen im vollelektronischen Abfrageverfahren, die derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen seien. Dies könne dazu führen, dass Rückmeldungen von Bundespolizei und Zollkriminalamt verzögert erfolgen. Dadurch verlängern sich die Bearbeitungszeiten für waffenrechtliche Anträge, wenn die Zuverlässigkeitsprüfung bis zum Stichtag 30. Oktober noch nicht abgeschlossen wurde.
Betroffene Anträge und Bereiche
Zu den betroffenen Anträgen gehören unter anderem:
- Voreinträge in Waffenbesitzkarten: Diese sind erforderlich, um bestimmte Waffen wie Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatische Langwaffen für Sportschützen erwerben zu können.
- Jagdrechtliche Anträge: Hierzu zählen die Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen.
Antragstellung weiterhin möglich
Trotz der potenziellen Verzögerungen können Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken waffenrechtliche Erlaubnisse wie gewohnt beantragen. Die zuständigen Behörden arbeiten daran, die neuen Anforderungen zügig umzusetzen und die Bearbeitungszeiten so gering wie möglich zu halten.



























