Aktuelle Mitteilung des NRW-Gesundheitsministerium zu Impfungen von Schwangeren und Stillenden
Ab sofort in den Impfzentren und im Rahmen von mobilen Impfangeboten möglich
Kreis Borken (pd). Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut spricht sich jetzt für die COVID-19-Impfung von bisher nicht oder unvollständig geimpften Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie von nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs aus.
Vor diesem Hintergrund können laut NRW-Gesundheitsministerium ab sofort in den Impfzentren sowie im Rahmen mobiler Impfangebote Impfungen von Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie von Stillenden erfolgen.
Wie der Kreisverwaltung mitteilt, gilt dieses Angebot daher auch im „Impfzentrum Kreis Borken“ in Velen sowie bei den mobilen Angeboten in den kreisangehörigen Kommunen.