Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im September leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat September 2016 insgesamt 4.761 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind.
Im Vergleich zum Vormonat August ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 44 Personen niedriger, gegenüber dem Vorjahresmonat sogar um 260 Personen geringer. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,3 Prozent und damit weiter auf einem sehr niedrigen Niveau.

„Der leichte Abbau der Arbeitslosenzahlen im September entspricht der üblichen saisonalen Entwicklung, obwohl sich der steigende Anteil von Personen mit einer Drittstaatenzugehörigkeit zunehmend auswirkt“, erklärt Dr. Zwicker. So seien im September 28 Personen mit Fluchthintergrund mehr arbeitslos als im August.
Der SGB II-Hilfebedarf insgesamt ist im September gestiegen. Insgesamt haben im September 10.815 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 38 mehr als im Vormonat, aber 278 weniger als im Vorjahrensmonat) in 7.910 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Gegenüber dem Vormonat gibt es damit 62 Bedarfsgemeinschaften mehr im SGB II-Hilfebezug. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Gesamtzahl jedoch um 90 Bedarfsgemeinschaften gesunken. Gleichzeitig macht sich der steigende Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund bemerkbar. Die Zahl ist im Vergleich zum August um 88 Bedarfsgemeinschaften (141 Personen) angewachsen. Insgesamt lebten 16.072 Personen in Bedarfsgemeinschaften. Das sind 111 mehr als im Vormonat, jedoch 338 weniger als im Vorjahresmonat.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,3 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.



























