im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Borken Familienbüro der Kreisverwaltung und die Ortsbehörden informieren gemeinsam
Kreis Borken (pd). In einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten informiert jetzt das Familienbüro der Kreisverwaltung Borken gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes über die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2016/17. So machen sie auf die örtlichen Angebote, das Verfahren und die jetzt anstehenden Anmeldetermine aufmerksam. Angesprochen damit werden die Eltern aus allen Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort für die notwendigen Informationen sorgt.
Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2016 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Einrichtungen und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Juli 2017, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll.

Seit August 2013 haben Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege bzw. in Kindertageseinrichtungen. Insbesondere für unter dreijährige Kinder gilt das Angebot der Kindertagespflege, in der eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Kinder betreut und fördert. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung vorrangig. Die Erziehungsberechtigten haben für bis zu dreijährige Kinder die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kindertageseinrichtung oder in Kindestagespflege betreuen lassen möchten. Gleichfalls richtet sich das Angebot Kindertagespflege an berufstätige Eltern bzw. Elternteile über dreijähriger Kinder, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege gibt der Kreis Borken im Internet unter: www.kreis-borken.de/kindertagespflege.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform auch schon festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten. Das Kreisjugendamt rät daher dazu, sich frühzeitig über das konkrete Angebot des ins Auge gefassten Kindergartens zu informieren. Die Anschriften aller Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sind im Internet unter
www.kreis-borken.de/tageseinrichtungen veröffentlicht. Dort zu finden sind auch die Informationsbriefe für jede Stadt und Gemeinde mit Details zu den Anmeldetagen der Kindertageseinrichtungen. Telefonische Auskünfte gibt es zudem unter den Rufnummern 02861/82-2206, -2216, -2264 oder -2218.



























