Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Wesel und Landgericht Duisburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Schermbecker Schöffen müssen in der Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Die Amtszeit dauert vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Interessenten für das Schöffenamt sollten sich schriftlich bis zum 01. März 2013 bei der Gemeinde Schermbeck, Fachbereich 3, Weseler Str. 2, 46514 Schermbeck bewerben.
Ein entsprechendes Formular sowie nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Lindemann, Tel. (02853) 910 122, E-Mail: [email protected]



























