Neues Tarifgesetz in NRW – rote Karte für Lohndumper

Ab 1. Mai gilt in NRW Tariftreuegesetz: Keine öffentlichen Aufträge im Kreis Borken unter 8,62 Euro Stundenlohn

Borken (pd). „Rote Karte“ für Lohndumper: Ab 1. Mai dürfen im Kreis Borken öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern einen Stundenlohn von mindestens 8,62 Euro zahlen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Das neue nordrhein-westfälische Tariftreuegesetz verlangt von Unternehmen ab einem Auftragsvolumen von 20.000 Euro die Einhaltung von Mindestlohnstandards. Damit werden heimische Betriebe künftig vor unseriösen Dumpinglohnfirmen geschützt“, so der Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG Münsterland, Mohamed Boudih.

Bislang habe bei öffentlichen Aufträgen das starre Billigprinzip gegolten. Boudih: „Danach bekamen oftmals die Unternehmen mit den niedrigsten Angeboten den Zuschlag. Um Kosten zu drücken und den Auftrag zu bekommen, haben viele dieser Firmen ihre Beschäftigten mit besonders niedrigen Löhnen abgespeist.“ Wer als Arbeitgeber anständig bezahlt, habe hier den Kürzeren gezogen. Dieser massiven Wettbewerbsverzerrung schiebe das NRW-Tariftreuegesetz jetzt einen Riegel vor – zumindest bei größeren Aufträgen. „Wir hätten uns zwar gewünscht, dass die Regelung bereits bei einem Auftragswert ab 500 Euro gilt. Trotzdem hat das Gesetz bundesweit Vorbildcharakter, weil es Billiglöhnen klipp und klar die ‚Rote Karte’ zeigt“, so der Geschäftsführer der NGG Münsterland.

 Zudem werde von dem Gesetz eine deutliches Signalwirkung für alle Auftragsvergaben im Kreis Borken ausgehen, zeigt sich Boudih überzeugt. „Kaum ein Unternehmen wird sich künftig noch trauen, den im Tariftreuegesetz festgeschriebenen Mindestlohn zu unterbieten – auch wenn die öffentlichen Aufträge unter 20.000 Euro liegen oder sogar privatwirtschaftlich sind“, so der NGG-Geschäftsführer.

 Beschäftigte müssen von dem, was sie mit einer Vollzeitstelle verdienen, auch leben können, so die NGG Münsterland. „Egal, ob sie in einer Schulkantine arbeiten oder bei einem Caterer, der fürs Rathaus das Büfett macht. Wenn diese Menschen zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind, dann ist was faul. Dann subventioniert nämlich der Steuerzahler den Lohn auf Umwegen“, sagt Mohamed Boudih. Mit dem Tariftreuegesetz werde in NRW ein wichtiger Schritt getan, um dieses zukünftig zu verhindern.

Ausdrücklich begrüßt Mohamed Boudih, dass für die Prüfung der Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben eine spezielle Stelle auf Landesebene eingerichtet wird. Damit würden die Kommunen im Kreis Borken entlastet. Zudem sei so eine effiziente Kontrolle und wirkungsvolle Ahndung bei Verstößen garantiert.

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