Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geändert: Kinder können nun im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei den Kindergarten besuchen oder die Tagespflege in Anspruch nehmen
Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken informiert alle betroffenen Eltern seines Bezirks
Kreis Borken (pd). Alle Mädchen und Jungen können ab sofort im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei den Kindergarten besuchen oder die Tagespflege in Anspruch nehmen. Das hat jetzt der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen und dafür das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geändert. Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken wird in den kommenden Tagen in seinem Bezirk (alle kreisangehörigenen Kommunen außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die über eigene Jugendämter verfügen) die von der Neuregelung betroffenen Erziehungsberechtigen entsprechend informieren. Dies sind rund 1.400 Eltern, die jeweils ein Kind in einer Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege betreuen lassen. Die auf Grund von Einzugsermächtigungen laufenden Lastschriften für die monatliche Beitragszahlung werden vom Kreis automatisch gestoppt; Daueraufträge müssen hingegen von den Kontoinhabern selbst zum 31. Juli 2011 gelöscht werden.
Bei noch weiteren Geschwisterkindern im Kindergarten oder in der Kindertagespflege gilt zunächst folgende unter den fünf Jugendämtern im Kreis abgestimmte Vorgehensweise: Das Kind im letzten Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. In den Sommerferien werden die konkreten Folgewirkungen der landesrechtlichen Beitragsfreiheit auf die kreisweit geltende Regelung zu Geschwisterkindern analysiert und für die politische Beratung in den zuständigen Jugendhilfeausschüssen aufbereitet. Bis zur abschließenden Entscheidung im September und Oktober in den politischen Gremien des Kreises und der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau werden für die Geschwisterkinder zunächst Beiträge erhoben, wobei nur das Geschwisterkind mit dem höchsten Beitrag berechnet wird. Alle ggf. weiteren Geschwisterkinder werden ebenfalls beitragsfrei gestellt.
Fragen zur Neuregelung beantwortet für seinen Zuständigkeitsbereich der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken unter der Telefonnummer 02861/82-2210. Anfragen per E-Mail sind zu richten an [email protected].



























