Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss jetzt die nächste Umtauschfrist beachten. Im Kreis Borken haben Betroffene noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit. Der Antrag kann inzwischen auch online gestellt werden und ist auf diesem Weg günstiger.
Kreis Borken. Beim Führerscheinumtausch steht die nächste Frist bevor. Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen ihre Dokumente grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben für den Umtausch noch bis 2033 Zeit. Damit der neue Führerschein rechtzeitig vorliegt, empfiehlt der Kreis Borken, den Antrag möglichst bis zum 1. Dezember 2026 einzureichen.
Führerscheinumtausch Kreis Borken jetzt auch online möglich
Für den Führerscheinumtausch stehen drei Antragswege zur Verfügung. Betroffene können ihren Antrag online, per Post oder persönlich stellen. Neu ist die Möglichkeit, den Umtausch direkt über die Internetseite des Kreises Borken zu beantragen. Das funktioniert unabhängig von den Öffnungszeiten der Führerscheinstellen.
Auch bei den Kosten gibt es Unterschiede. Für den Online-Antrag werden 26,50 Euro fällig. Allerdings muss der neue Führerschein anschließend persönlich bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.
Antrag per Post oder persönlich stellen
Wer den Führerschein nicht online umtauschen möchte, kann den Antrag weiterhin per Post einreichen oder persönlich stellen. Anlaufstellen sind die Führerscheinstelle in Borken, die Nebenstellen in Bocholt und Ahaus sowie die örtlichen Bürgerbüros. Für eine persönliche Antragstellung ist ein Termin erforderlich.
Bei diesen beiden Antragswegen wird der neue Führerschein direkt an die Wohnadresse geschickt. Die Gebühr beträgt 33 Euro einschließlich der Versandkosten der Bundesdruckerei.
Diese Unterlagen werden für den Umtausch benötigt
Unabhängig davon, auf welchem Weg der Antrag gestellt wird, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- der bisherige Führerschein
Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarnungsgeld
Der Kreis Borken weist darauf hin, dass ein Verwarnungsgeld fällig werden kann, wenn Fahrzeugführer keinen gültigen Führerschein mit sich führen.
Auch bei der Buchung von Leih- oder Mietwagen kann ein ungültiger Führerschein zum Problem werden. Nach Angaben des Kreises können Betroffene ohne gültiges Dokument weder im Inland noch im Ausland einen Mietwagen buchen.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch
Alle Informationen zu den Umtauschfristen, den Gebühren und den verschiedenen Antragswegen stellt der Kreis Borken auf seiner Internetseite bereit.
Dort ist auch die neue Online-Antragstellung möglich.
Weitere Informationen: www.kreis-borken.de/fuehrerscheinumtausch

























