Wer auf seinem privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen möchte, benötigt in Raesfeld bislang eine Befreiung von der Baumschutzsatzung. Das gilt auch, wenn der Baum einem späteren Bauvorhaben im Weg steht. Der Rat entscheidet am Montag, 21. September 2026, endgültig darüber, ob diese Regelung aufgehoben wird.
Laut Vorlage genehmigte der zuständige Ausschuss seit 2023 alle 15 Fällanträge privater Grundstückseigentümer. Ablehnungen gab es in diesem Zeitraum nicht.
CDU beantragt Aufhebung der Satzung
Die CDU-Fraktion hatte beantragt, die Baumschutzsatzung aufzuheben. Grundstückseigentümer müssten dann keine Befreiung von der kommunalen Baumschutzsatzung mehr beantragen. Andere gesetzliche Schutzvorschriften gelten weiterhin.
Der Bau- und Umweltausschuss diskutierte den Antrag am 7. September, traf jedoch keine Entscheidung. Er vertagte das Thema in die Ratssitzung am 21. September. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und UWG forderten gemeinsam weitere Angaben zur bisherigen Anwendung der Satzung. Daraufhin legte die Verwaltung Zahlen zu den Anträgen, Entscheidungen und Ersatzpflanzungen vor.
Ausschuss genehmigte alle privaten Anträge
Seit 2023 beriet der Ausschuss laut Vorlage über 15 Anträge privater Grundstückseigentümer. Dabei zählt jeder betroffene Baum als einzelner Antrag. Wer zwei Bäume fällen möchte, stellt demnach zwei Anträge.
Im Jahr 2023 genehmigte der Ausschuss einen Antrag. 2024 stimmte er drei Anträgen zu, 2025 waren es vier und 2026 bislang sieben. Damit genehmigte der Ausschuss alle 15 Anträge. Keinen lehnte er ab.
Für die Fällungen verlangte die Gemeinde 15 Ersatzpflanzungen: eine im Jahr 2023, fünf im Jahr 2024, drei im Jahr 2025 und sechs im Jahr 2026.
Wie viele Bäume fällte die Gemeinde selbst?
Diese Frage beantwortet die Statistik nicht vollständig. Sie erfasst Anträge und politische Entscheidungen, aber nicht alle tatsächlich ausgeführten Fällungen. Wie viele gemeindliche Bäume seit 2016 gefällt wurden, lässt sich daraus nicht ablesen.
Über die Fällung gemeindlicher Bäume entschied laut Verwaltung grundsätzlich der Ausschuss. Musste die Gemeinde einen Baum wegen einer akuten Gefahr für die Verkehrssicherheit sofort entfernen, war kein vorheriger Ausschussbeschluss erforderlich. An diesem Verfahren will die Verwaltung auch nach einer möglichen Aufhebung der Baumschutzsatzung festhalten. Der Ausschuss soll somit weiterhin über geplante Fällungen gemeindlicher Bäume entscheiden.
Zwei Anträge betrafen Gemeindebäume
Seit 2023 beantragten Privatpersonen in zwei Fällen die Fällung geschützter Bäume auf gemeindlichen Flächen. Einen Antrag lehnte der Ausschuss ab, dem anderen stimmte er zu.
44 Anträge seit 2016
Zwischen 2016 und 2026 gingen laut Vorlage 44 Anträge auf Baumfällungen ein. Davon betrafen 34 Anträge private und zehn Anträge öffentliche Bäume.
Die zuständigen Gremien genehmigten 36 Anträge und lehnten acht ab. Bei den privaten Bäumen standen 32 Genehmigungen zwei Ablehnungen gegenüber. Bei öffentlichen Bäumen gab es vier Genehmigungen und sechs Ablehnungen.
Die vier Genehmigungen für öffentliche Bäume bedeuten nicht automatisch, dass die Gemeinde diese Bäume selbst fällte. Auch Privatpersonen konnten die Entfernung eines Baumes auf einer öffentlichen Fläche beantragen.
Krankheiten waren häufigster Grund
Erkrankte Bäume waren mit 15 Fällen der häufigste Grund für eine Genehmigung. In 14 Fällen standen die beantragten Fällungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Sieben Anträge genehmigten die zuständigen Gremien wegen einer Gefährdung.
Die Gemeinde ordnete im gesamten Zeitraum 42 Ersatzpflanzungen an. Nach Angaben der Verwaltung ließ sich nur vereinzelt nachvollziehen, ob die Antragsteller diese tatsächlich umsetzten. Eine genaue Zahl liegt nicht vor. Ausgleichszahlungen verlangte die Gemeinde nicht.
Rund zwei Arbeitsstunden pro Antrag
Die Verwaltung benötigte für jeden Antrag etwa zwei Arbeitsstunden. Bis zur Entscheidung konnten jedoch bis zu zwei Monate vergehen, weil der Ausschuss die Anträge in seinen Sitzungen beriet. Gebühren erhob die Gemeinde dafür nicht. Laut Verwaltung wurden nur vereinzelt ungenehmigte Fällungen oder andere Verstöße bekannt. Konkrete Zahlen liegen nicht vor.
Rat entscheidet am 21. September
Stimmt der Rat der Aufhebung zu, tritt die Aufhebungssatzung am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die seit Dezember 1996 geltende und 2001 geänderte Baumschutzsatzung wäre damit außer Kraft.


























