Die Polizei im Kreis Borken ermittelt in zwei Fällen wegen des Verdachts des Wuchers. Betroffene hatten über das Internet kurzfristig Dienstleister gesucht und anschließend nach eigenen Angaben erheblich überhöhte Rechnungen erhalten.
Hohe Rechnungen nach kurzen Einsätzen
In einem Fall benötigte ein Kunde Hilfe bei der Beseitigung eines Bienennestes. Im zweiten Fall suchte ein Betroffener wegen einer Rohrverstopfung nach einem Notdienst. Beide fanden die Anbieter über eine Internetsuche.
Die angeforderten Mitarbeiter seien jeweils zeitnah erschienen und hätten die Arbeiten innerhalb kurzer Zeit erledigt. Anschließend hätten sie hohe Geldbeträge verlangt. Teilweise sollten die Kunden bereits vor Beginn der Arbeiten zahlen. Die Bezahlung sollte unmittelbar über ein Kartenlesegerät erfolgen.
Nach Angaben der Geschädigten hätten die geforderten Summen in keinem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen gestanden. Später seien weitere Auffälligkeiten hinzugekommen. Ansprechpartner seien nur schwer erreichbar gewesen. Außerdem hätten Zweifel an den angegebenen Firmenanschriften bestanden.
Die Polizei habe die Ermittlungen aufgenommen.
Polizei gibt Tipps für die Auswahl eines Notdienstes
Unseriöse Anbieter nutzten laut Polizei häufig den Zeitdruck in einer Notsituation aus. Verbraucher sollten deshalb einige Punkte beachten:
- Unternehmen vor der Beauftragung prüfen und Bewertungen kritisch lesen
- auf ein vollständiges Impressum mit nachvollziehbarer Anschrift und Festnetznummer achten
- vor Arbeitsbeginn einen verbindlichen Preis oder zumindest einen Kostenrahmen vereinbaren
- einzelne Leistungen und Kosten verständlich erläutern lassen
- bei geforderter Vorauszahlung besonders vorsichtig sein
- nichts unterschreiben oder bezahlen, wenn die Forderung unangemessen hoch erscheint
- bei Zweifeln ein weiteres Angebot oder eine zweite Meinung einholen
- Rechnungen, Zahlungsbelege und Kommunikationsdaten aufbewahren
Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und bei einem Verdacht die Polizei informieren.
Anmerkung der Redaktion
Heimische Bienenarten stehen unter besonderem Schutz. Bewohnte Bienennester dürfen daher grundsätzlich nicht eigenmächtig entfernt oder zerstört werden. Bei einer konkreten Gefahr sollte die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Eine mögliche Umsiedlung gehört in die Hände eines Imkers oder einer anderen fachkundigen Person. Ob für die Entfernung im geschilderten Fall eine Genehmigung vorlag, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor.


























