Das Wasserentnahmeverbot im Kreis Borken wird ab Mittwoch, 22. Juli 2026, auf weitere Flüsse und Bäche ausgeweitet. Wie van Dijk mitteilt, reagiert der Kreis damit auf die anhaltende Trockenheit, niedrige Wasserstände und die hohen Temperaturen. Betroffen sind unter anderem die Ahauser Aa, die Berkel, die Dinkel und die Schlinge.
Der Kreis Borken erlässt dazu eine weitere Allgemeinverfügung. Sie gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026.
Bereits seit dem 1. Juli ist es verboten, Wasser aus der Bocholter Aa und den weiteren Oberflächengewässern in ihrem Einzugsgebiet zu entnehmen.
Wasserentnahmeverbot im Kreis Borken betrifft weitere Gewässer
Ab dem 22. Juli gilt das Verbot auch für die Ahauser Aa, die Berkel, die Dinkel und die Schlinge. Einbezogen sind zudem die weiteren Oberflächengewässer in ihren Einzugsgebieten sowie das Einzugsgebiet der Lippe im Kreis Borken.
Nach Angaben der Kreisverwaltung ist eine Entspannung der Situation derzeit nicht absehbar. Die zunehmende Trockenheit belaste den Naturhaushalt bereits erheblich. Weitere Wasserentnahmen könnten die Lage zusätzlich verschärfen und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen gefährden.
Auch kleine Wassermengen dürfen nicht entnommen werden
Das Verbot gilt für den Gemeingebrauch sowie für den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Auch bestehende Erlaubnisse zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung betroffen.
Untersagt ist damit nicht nur die Entnahme größerer Wassermengen zur Feldberegnung. Auch Wasser für die Bewässerung privater Gärten darf nicht aus den betroffenen Gewässern entnommen werden.
Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Niedrige Pegel gefährden Tiere und Pflanzen
Mit dem Wasserentnahmeverbot im Kreis Borken sollen die bereits stark belasteten Gewässer vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden.
Besonders kleine Flüsse und Bäche können durch zusätzliche Wasserentnahmen weiter austrocknen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Fische und andere Wasserlebewesen verenden.
Stellenweise sind Gewässer im Kreisgebiet bereits trockengefallen. Der lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen ist nicht mehr überall gewährleistet.
Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten
Der Kreis Borken wird die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Kreisverwaltung beobachtet regelmäßig verschiedene Daten zum Wasserhaushalt. Dazu gehören Niederschlagsmengen, Bodenfeuchte, Grundwasserentwicklung, Pegelstände und Wetterprognosen.
Die Auswertung dieser Daten habe ergeben, dass eine weitere Allgemeinverfügung notwendig sei.
Regen verbessert die Lage kaum
Nach Angaben des Kreises lagen die Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen unter dem Durchschnitt. Gleichzeitig führten die hohen Temperaturen zu einer zunehmenden Bodentrockenheit.
Auch örtliche Regenfälle reichen derzeit nicht aus, um die Situation dauerhaft zu verbessern. Ein großer Teil des Niederschlags werde von der Vegetation aufgenommen und gelange nicht in die Gewässer.
Die geringen Wassermengen beeinträchtigen zudem die natürliche Selbstreinigungskraft der Flüsse und Bäche. Mit steigenden Wassertemperaturen sinkt gleichzeitig der Sauerstoffgehalt. Dadurch droht eine weitere Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer.



























