StartGemeinde RaesfeldSchulbus Marienthaler Straße: Keine Sonderlösung, aber Prüfung des Schulwegs

Schulbus Marienthaler Straße: Keine Sonderlösung, aber Prüfung des Schulwegs

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Blick auf die Marienthaler Straße in Raesfeld-Erle mit einer Bushaltestelle am Fahrbahnrand. Die Straße steht im Mittelpunkt der Diskussion um die Schülerbeförderung zur Silvesterschule.. Foto: Petra Bosse

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat über die Schülerbeförderung an der Marienthaler Straße und der Westerlandwehr in Raesfeld-Erle beraten. Eine Sonderlösung für die Mitnahme im Schulbus wurde abgelehnt. Zugleich soll die Verwaltung den Schulweg, die Verkehrssituation und mögliche Sicherheitsmaßnahmen weiter prüfen.

Schulweg liegt unter der Entfernungsgrenze

Die Entfernung zur Silvesterschule beträgt nach Angaben aus der Sitzung etwa 1,3 bis 1,6 Kilometer. Damit liegt der Schulweg unter der in Nordrhein-Westfalen geltenden Entfernungsgrenze für Grundschulkinder.

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Nach § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung NRW entstehen notwendige Fahrkosten in der Primarstufe grundsätzlich erst, wenn der einfache Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Schulweg nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder ungeeignet ist

Blick auf die Marienthaler Straße in Raesfeld-Erle mit einer Bushaltestelle am Fahrbahnrand. Die Straße steht im Mittelpunkt der Diskussion um die Schülerbeförderung zur Silvesterschule.
Foto: Petra Bosse

Bürgermeister Kuhmann schildert persönliche Sicht

Bürgermeister Dirk Kuhmann machte gleich zu Beginn deutlich, dass ihn das Thema auch persönlich beschäftige. Es sei ihm, auch aus der Sicht eines Vaters von zwei Kindern, ein persönliches Anliegen.

In Gesprächen mit den Familien habe er erfahren, welche Sorgen die Eltern mit Blick auf den Schulweg hätten. Genannt wurden unter anderem schwer einsehbare Ein- und Ausfahrten, fehlende Beleuchtung, eingeschränkter Winterdienst sowie die Tatsache, dass ein Schulbus an einer vorhandenen Haltestelle vorbeifahre, obwohl er nach Darstellung der Eltern nicht voll besetzt sei.

Kuhmann erklärte zugleich, dass er als Bürgermeister nicht ohne Weiteres eine schnelle individuelle Lösung schaffen könne. Was als besonders gefährlich empfunden werde, werde von Menschen unterschiedlich bewertet. Aus Sicht der Rechtsprechung sei die Marienthaler Straße jedoch nicht als besonders gefährlich einzustufen.

Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf andere Straßen, etwa die Schermbecker Straße, an der eine weitere Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ebenfalls nicht erfolgt sei, obwohl dort viele Schulkinder unterwegs seien. Auch ein Vergleich mit der B224 wurde genannt. Dort fahren nach den Angaben aus der Sitzung rund 500 Pkw pro Stunde. Dennoch werde auch eine solche Straße nicht automatisch als gefährlich eingestuft. Kuhmann machte deutlich, dass er persönlich solche Situationen durchaus als gefährlich empfinde.

Wann gilt ein Schulweg als besonders gefährlich?

In der Sitzung ging es auch um die Frage, ab wann eine Straße rechtlich als besonders gefährlich bewertet werden kann. Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW reicht eine kürzere Entfernung zur Schule allein nicht aus.

Auch ein Schulweg unterhalb der Zwei-Kilometer-Grenze kann nur dann einen Anspruch begründen, wenn er nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder ungeeignet ist. Als besonders gefährlich gilt ein Schulweg insbesondere dann, wenn er überwiegend an einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen entlangführt oder wenn eine verkehrsreiche Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss.

Nach der in der Sitzung dargestellten Bewertung wird eine Straße nicht bereits bei rund 300 bis 350 Fahrzeugen als verkehrsgefährlich eingestuft. Jörg Heselhaus verwies darauf, dass hierfür deutlich höhere Werte zugrunde gelegt würden. Genannt wurde ein Schwellenwert von 780 Fahrzeugen. Die vorliegenden Messwerte an der Marienthaler Straße lägen darunter.

Maßgeblich bleibt jedoch die Gesamtbewertung des Schulwegs. Dabei spielen nicht nur Fahrzeugzahlen eine Rolle, sondern auch Unfalllage, Straßenführung, Sichtverhältnisse, Gehwege, Querungsmöglichkeiten und weitere örtliche Gegebenheiten.

Messung ergab 144 Durchfahrten in gut drei Stunden

Die Verwaltung verwies in der Sitzung auf Verkehrsmessungen. Eine Messung am 14. April 2026 an der Marienthaler Straße, Höhe Hausnummer 76, Fahrtrichtung Marienthal, ergab zwischen 12.58 Uhr und 16.10 Uhr insgesamt 144 Durchfahrten.

Jörg Heselhaus erläuterte, dass die vorhandenen Zahlen nach der rechtlichen Bewertung nicht ausreichten, um daraus einen Anspruch auf einen Schulbus abzuleiten. Die Verkehrsbelastung allein sei nicht entscheidend. In den Regelungen zur Bewertung von Gefahrenstellen komme es vor allem auf Unfallhäufungen, Unfallarten und die Einschätzung der zuständigen Stellen an.

Heselhaus machte deutlich, dass die von den Eltern genannten Punkte nachvollziehbar seien. „Es gibt Gefahrenstellen“, sagte er sinngemäß mit Blick auf Hofeinfahrten, fehlende Beleuchtung und den eingeschränkten Winterdienst. Diese führten nach der vorliegenden Bewertung jedoch nicht automatisch zu einer rechtlich relevanten besonderen Gefährdung.

Gerichtliche Maßstäbe setzen hohe Hürden

In der Beratung wurde auch auf gerichtliche Maßstäbe verwiesen. Danach reicht eine normale Gefahrenlage im Straßenverkehr nicht aus. Erforderlich ist vielmehr eine besondere Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko deutlich übersteigt.

In einem Urteil heißt es dazu, die Verkehrsbelastung biete „keinen Anhalt für eine die normalen Gefahren des Straßenverkehrs erheblich übersteigende Gefahrenlage“. Weiter wird eine Straße in der Gesamtschau als „eine gut ausgebaute, und übersichtliche Straße mit einem mäßigen Verkehrsaufkommen“ beschrieben.

Auch der Schulweg von 1,6 Kilometern allein begründet nach der Rechtslage keinen automatischen Anspruch auf einen Schulbus. Für Grundschulkinder liegt die maßgebliche Grenze grundsätzlich bei mehr als zwei Kilometern. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Schulweg objektiv besonders gefährlich oder ungeeignet ist.

Haltestelle sorgt für Unverständnis

Besonders ärgerlich nannte Heselhaus die Situation, dass der Schulbus an der Haltestelle Marienthaler Straße vorbeifahre und die Kinder nicht mitnehme. Dennoch lasse sich daraus nicht ohne Weiteres eine Sonderregelung ableiten.

Wenn der Bus dort halte, könne dies einen Vorteil gegenüber anderen Schulkindern schaffen, die ebenfalls unterhalb der gesetzlichen Entfernungsgrenze wohnen. Genannt wurden in der Sitzung unter anderem Kinder aus dem Heideweg und aus anderen Bereichen des Dorfes.

Die Verwaltung verwies darauf, dass eine Freigabe ab einem Kilometer nicht nur Kinder aus dem Außenbereich betreffen würde. Auch innerhalb der Ortslagen hätten zahlreiche Grundschulkinder einen Schulweg von mehr als einem Kilometer. Eine solche Regelung würde nach Darstellung der Verwaltung umfangreiche Anpassungen der bestehenden Buslinien und Fahrpläne erforderlich machen.

Gleichbehandlung als zentrales Argument

Ein weiteres Argument der Verwaltung ist die Gleichbehandlung. Die landeseinheitlichen Entfernungsgrenzen sollen dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen unter vergleichbaren Bedingungen behandelt werden.

Wenn eine Kommune diese Grenzen eigenständig ändere, könnten Ungleichbehandlungen zwischen Nachbarkommunen entstehen. Diese ließen sich gegenüber Eltern und Kindern kaum sachlich begründen. Auch wenn einzelne Kommunen abweichen sollten, sei dies nach Auffassung der Verwaltung kein tragfähiges Argument, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen.

Politik diskutiert weitere Prüfung

Volker van Wasen fasste die rechtliche Lage klar zusammen: „Die Rechtslage ist, so wie sie ist und daran ist nicht zu rütteln.“ Eine politische Beratung bleibe dem Ausschuss jedoch vorbehalten.

Maria Kowalsky von der CDU erklärte, alle betroffenen Familien seien zu einem Gespräch eingeladen worden. Die CDU-Fraktion habe der Verwaltung deshalb eine Vorlage für eine weitere Auswertung geliefert.

Sonja Köhler von der SPD schlug vor, die Verwaltung solle ergänzend prüfen, wie hoch die Verkehrsbelastung auf der Marienthaler Straße morgens zwischen 7 und 8 Uhr ist. Gerade in dieser Zeit seien viele Kinder auf dem Weg zur Schule. Die UWG regte außerdem an, die Kosten möglicher Lösungen prüfen zu lassen.

Beschlüsse zur Schülerbeförderung

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport fasste am 8. Juli 2026 mehrere Beschlüsse zur Schülerbeförderung.

Antrag der UWG

Der Antrag der UWG wurde abgelehnt. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, Schülerinnen und Schüler aus dem Außenbereich auch unterhalb der Zwei-Kilometer-Grenze freiwillig zu befördern, sofern auf den bestehenden Linien des Schülerverkehrs freie Buskapazitäten vorhanden sind. Voraussetzung sollte sein, dass nur vorhandene Haltestellen auf bestehenden Linien genutzt werden und keine Linien- oder Fahrplananpassungen erforderlich sind.

Der Antrag erhielt fünf Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen.

Antrag der SPD

Ebenfalls abgelehnt wurde der erste Antrag der SPD. Die Verwaltung sollte prüfen, ob und zu welchen Konditionen im bestehenden Schülerspezialverkehr freie Kapazitäten für sogenannte Freistellungsplätze gegen einen angemessenen Elternbeitrag für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden können.

Das Abstimmungsergebnis: drei Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

Antrag SPD und CDU

Einstimmig angenommen wurde ein weiterer Antrag, der inhaltlich von SPD und CDU getragen wurde. Danach soll die Verwaltung ein Konzept zur Schulwegsicherung für die Bereiche Marienthaler Straße und Westerlandwehr vorlegen.

Geprüft werden sollen insbesondere die Beleuchtung kritischer Abschnitte, mögliche Querungshilfen sowie eine formelle Bitte an den Kreis Borken, den Geh- und Radweg beim Winterdienst höher zu priorisieren. Außerdem soll vor einer abschließenden Bewertung der Verkehrssituation eine ergänzende Verkehrszählung während der morgendlichen Schulwegzeit zwischen etwa 7 und 8 Uhr durchgeführt werden.

Über die Ergebnisse soll die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichten.

CDU-Antrag

Angenommen wurde außerdem ein CDU-Antrag. Die Verwaltung soll detailliert ermitteln, welche Aufwendungen entstehen würden, wenn die Außenbereichsgrenzen als Kriterium für die Beförderung herangezogen werden.

Dieser Antrag wurde mit zwölf Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.

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