Die CDU-Fraktion Raesfeld will die bestehende Baumschutzsatzung abschaffen und stattdessen ein kommunales Förderprogramm für neue Bäume auf privaten Grundstücken einführen. Darüber soll der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten und abstimmen. Nach Angaben der CDU soll damit ein neuer Weg im Umgang mit dem Baumbestand im Innenbereich eingeschlagen werden.
CDU-Fraktion fordert neuen Kurs beim Baumschutz
Die CDU-Fraktion Raesfeld hat bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag zur Aufhebung der bestehenden Baumschutzsatzung eingereicht. Gleichzeitig schlägt die Fraktion ein neues Förderprogramm zur Pflanzung klimaresistenter Bäume im Innenbereich vor.
Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2001 und basiert nach Angaben der CDU in ihren Grundzügen auf Regelungen aus dem Jahr 1996. Nach Auffassung der CDU sei diese ordnungsrechtliche Regelung nicht mehr zeitgemäß.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Bernhard Bonhoff erklärt: „Die Baumschutzsatzung unserer Gemeinde stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1996. Nach drei Jahrzehnten ist diese rein ordnungsrechtliche Maßnahme überholt. Sie setzt einseitig auf Verbote statt auf Kooperation.“
Weiter führt Bonhoff aus: „Die CDU-Fraktion strebt einen evidenzbasierten Paradigmenwechsel an: Mehr Bäume durch Anreize statt durch Verbote.“
Förderprogramm für klimaresistente Bäume geplant
Nach dem Antrag der CDU soll die Gemeinde für die Haushaltsjahre 2027 bis 2029 ein kommunales Förderprogramm auflegen. Gefördert werden sollen Neupflanzungen klimaresistenter Bäume auf privaten Grundstücken im Innenbereich.
Für das Programm soll nach Vorstellungen der Fraktion jährlich ein Budget von 5.000 Euro bereitgestellt werden. Insgesamt wären damit 15.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung soll zudem eine Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel ausarbeiten. Sollte das Budget nicht ausreichen, könne der Rat eine Aufstockung beschließen.
Aufhebung der Baumschutzsatzung vorgeschlagen
Im ersten Punkt des Beschlussvorschlags fordert die CDU-Fraktion die Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes mit sofortiger Wirkung. Die Verwaltung soll eine entsprechende Aufhebungssatzung vorbereiten und ortsüblich bekannt machen.
Zur Begründung verweist die CDU-Fraktion auf aktuelle kommunalwissenschaftliche Untersuchungen sowie auf Erfahrungen aus den vergangenen Jahren in Raesfeld. Nach Angaben der Fraktion hätten nahezu alle Anträge der vergangenen Jahre auf sachlich begründeten Notwendigkeiten beruht.
Aktuelle Regelung zum Baumschutz in Raesfeld
Um die Bäume in Raesfeld langfristig zu schützen, hat der Rat der Gemeinde Raesfeld eine Baumschutzsatzung für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen beschlossen.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz darunter, gilt der Stammumfang unterhalb des Kronenansatzes. Bei mehrstämmigen Bäumen muss die Summe der Stammumfänge mindestens 100 Zentimeter betragen. Zudem muss mindestens ein Stamm einen Umfang von 50 Zentimetern aufweisen.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Befreiung vom Baumschutz erteilt werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Gemeinde Raesfeld:
Gemeinde Raesfeld – Befreiungen vom Baumschutz



























