StartGemeinde RaesfeldGeflügelpest: Trotz Aufhebung bleibt Stallhaltung empfohlen

Geflügelpest: Trotz Aufhebung bleibt Stallhaltung empfohlen

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Die Überwachungszone Geflügelpest Kreis Borken aufgehoben: Nach Abschluss aller Untersuchungen hebt der Kreis Borken die seit November geltenden Schutzmaßnahmen in Teilen von Reken, Heiden, Raesfeld und Borken auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 20. Dezember 2025, in Kraft.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Dorsten im Kreis Recklinghausen war am 20. November 2025 eine Überwachungszone in Teilen des Kreises Borken eingerichtet worden. Betroffen waren Bereiche der Gemeinden Reken, Heiden und Raesfeld sowie der Stadt Borken. Diese Maßnahmen enden nun vollständig.

Keine Hinweise auf weitere Ausbreitung

Wie der Kreis Borken mitteilt, ergaben die stichprobenweisen Untersuchungen der Geflügelbetriebe nach einer Risikoanalyse keine Anhaltspunkte für eine Weiterverschleppung des Geflügelpestvirus. An den Untersuchungen waren auch die Kreise Recklinghausen und Wesel beteiligt. In keinem der überprüften Bestände wurden weitere Infektionen festgestellt.

Mit der Aufhebung der Überwachungszone sind auch die Einschränkungen beim Transport von lebendem Geflügel sowie von Geflügelerzeugnissen einschließlich der Eier beendet.

Kreis bittet Geflügelhalter weiter um Vorsicht

Trotz der Aufhebung der Maßnahmen stuft der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken das Risiko eines erneuten Ausbruchs weiterhin als hoch ein. Insbesondere Wildvögel gelten nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts als mögliche Überträger des Virus.

Der Kreis bittet deshalb alle Geflügelhalter, weiterhin konsequent Vorsorgemaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört ausdrücklich auch die empfohlene Aufstallung von Geflügel, selbst in Kleinstbetrieben. Zudem sollen die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden. Ausführliche Informationen stellt der Kreis Borken online zur Verfügung.

Verdachtsfälle und tote Wildvögel melden

Bei erhöhten Todesfällen mit unklarer Ursache in einem Geflügelbestand sollen Halter umgehend den Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken informieren. Eine Meldung ist telefonisch unter 02861/681 3801 oder per E-Mail an [email protected] möglich.

Auch verendet aufgefundene Wildvögel, ausgenommen Singvögel und Tauben, können dort gemeldet werden, damit sie zur Untersuchung eingesandt werden. Ungeschützter Kontakt mit den Tierkörpern sollte vermieden werden.

Hintergrund zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine Infektion mit einem hochansteckenden Influenza-A-Virus. Besonders Hühner und Puten sind betroffen, in Beständen kann es zu hohen Todesraten kommen. Bei intensivem Kontakt ist in seltenen Fällen auch eine Übertragung auf den Menschen möglich.

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