StartAuto und VerkehrUmtauschpflicht für EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001

Umtauschpflicht für EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001

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Personen mit EU-Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen diese bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Ziel ist ein einheitliches und fälschungssicheres Dokument innerhalb der EU. Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag frühzeitig einzureichen.

Umtauschpflicht für ältere EU-Kartenführerscheine

Alle, die ihren EU-Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, müssen ihn bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und entspricht den EU-weit geltenden Sicherheitsstandards. Die gesetzliche Vorgabe soll dafür sorgen, dass alle Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Erscheinungsbild aufweisen.

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Auch Personen, die nach 1953 geboren wurden und ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, sind weiterhin zum Umtausch verpflichtet. Wer einen EU-Kartenführerschein besitzt, der nach 2001 ausgestellt wurde, ist nicht betroffen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag werden benötigt:

  • der bisherige Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • der Antrag auf Umstellung (Download: www.kreis-borken.de)

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 33 Euro.

Möglichkeiten der Antragstellung

Antragstellende können wählen zwischen:

  • Einreichung im Bürgerbüro des jeweiligen Rathauses
    (in Ahaus, Bocholt und Borken über die Dienststellen des Fachbereichs Verkehr:
    Ahaus: Bahnhofstraße 93
    Bocholt: Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
    Borken: Burloer Straße 93)
  • Persönlicher Termin in den Dienststellen des Fachbereichs Verkehr in Ahaus, Bocholt oder Borken
  • Antragstellung per Post an:
    Fachbereich Verkehr, Burloer Straße 93, 46325 Borken

Befristung per Aufkleber

Die unbefristeten Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 können im Bürgerbüro mit einem Aufkleber befristet werden. Dadurch wird ein Direktversand des neuen Führerscheins ermöglicht. Ein zusätzlicher Termin zum Tausch in den Dienststellen des Fachbereichs Verkehr entfällt dann.
Bei schriftlicher Antragstellung ist diese Befristung per Aufkleber nicht möglich, da der alte Führerschein in der Regel nicht im Original vorliegt.

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