StartGemeinde RaesfeldÖffentliche Ratssitzung in Raesfeld: Vereidigung von Bürgermeister Dirk Kuhmann

Öffentliche Ratssitzung in Raesfeld: Vereidigung von Bürgermeister Dirk Kuhmann

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Am Montag, 3. November, findet im Gemeinschaftshaus Martinus die öffentliche konstituierende RatssitzungRatssitzung zur Vereidigung und Einführung des neuen Bürgermeisters Dirk Kuhmann statt. Mit dem Amtsantritt beginnt offiziell die neue Wahlperiode.

Formelle Einführung ins Amt

Der Bürgermeister wird gemäß § 65 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in einer Ratssitzung vereidigt und anschließend in sein Amt eingeführt. Solange noch keine Stellvertretung gewählt ist, übernimmt diese Aufgabe das Ratsmitglied mit der längsten ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Rat. In Raesfeld ist das derzeit André Olbing.

Während der Vereidigung legt der neue Bürgermeister den Diensteid ab, in dem er sich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, die Gesetze zu wahren und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen zu üben. Nach der Vereidigung übernimmt Dirk Kuhmann offiziell die Leitung der Sitzung.

Wahl und Verpflichtung der Stellvertretung

Im weiteren Verlauf der Sitzung wird die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister festgelegt. Diese Entscheidung ist notwendig, da Hans-Dieter Strothmann, bisher erster Stellvertreter, aus dem Rat ausgeschieden ist. Neben ihm waren bislang Nicole Ostendorf und Elke Rybarczyk als stellvertretende Bürgermeisterinnen tätig.

Die Stellvertreterinnen/Vertreter des Bürgermeisters sowie die übrigen Ratsmitglieder werden anschließend in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Ratssitzung ist öffentlich.

Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft

Laut Mitteilung der Gemeindeverwaltung erhalten stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zusätzlich zu ihrer Aufwandsentschädigung nach § 5 der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen (EntschVO NRW) als Ratsmitglied eine monatliche Entschädigung in Höhe des dreifachen Satzes der derzeit geltenden Pauschale. Das entspricht aktuell 858,30 Euro im Monat beziehungsweise 10.229,60 Euro im Jahr.

Für jede weitere Stellvertretung wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des eineinhalbfachen Satzes gezahlt, derzeit 429,15 Euro monatlich beziehungsweise 5.149,80 Euro jährlich. Die Sätze werden laut Entschädigungsverordnung NRW jährlich um zwei Prozent erhöht.

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