Die Bundesregierung hat strengere Vorschriften für E Scooter beschlossen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Städte beim Umgang mit abgestellten Rollern zu entlasten.
E Scooter gehören zum Stadtbild und sorgen für Ärger
E Scooter prägen das Straßenbild vieler Städte. Doch sie sorgen auch für Probleme. Viele Fahrerinnen und Fahrer sind auf Gehwegen unterwegs, fahren auf der falschen Straßenseite oder tauchen wie aus dem Nichts nach einer Kurve auf. Häufig blockieren abgestellte Roller zudem Gehwege. Das erhöht das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer.
Unfallzahlen steigen deutlich
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts registrierte die Polizei im vergangenen Jahr rund 12.000 Unfälle mit E Scootern, bei denen Menschen verletzt wurden. Das waren rund 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Höhere Verwarnungsgelder für Regelverstöße
Wer mit dem E Scooter auf dem Gehweg fährt, muss künftig 25 Euro zahlen statt bisher 15. Auch das Fahren zu zweit wird teurer. Das Verwarnungsgeld steigt von 5 auf 25 Euro.
Neue technische Vorgaben ab 2027
Die Bundesregierung reagiert auf die steigende Zahl von Unfällen und ändert die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung. Neu zugelassene E Scooter müssen ab 2027 mit Blinkern ausgestattet sein. Außerdem gelten künftig höhere Sicherheitsstandards für Batterien und strengere Prüfungen der Fahrstabilität.
E Scooter Regeln orientieren sich am Radverkehr
Künftig dürfen E Scooter Fahrerinnen und Fahrer bei Rot den Grünpfeil nutzen, wie es auch für Radfahrende erlaubt ist. Zudem erhalten Städte und Gemeinden mehr Handlungsspielraum. Sie können künftig selbst festlegen, wo Mietroller abgestellt werden dürfen. Grundsätzlich bleibt das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird.
Bundesrat muss noch zustimmen
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss der Bundesrat der Verordnung zustimmen. Die Verkündung ist bis Ende des Jahres geplant. Hersteller erhalten eine Übergangsfrist, um ihre Produktion anzupassen. Bestehende E Scooter dürfen weiter genutzt werden, auch wenn sie nicht alle neuen Anforderungen erfüllen.
Übrigens…
Beim Fahren eines E Scooters darf nicht telefoniert werden, wenn das Handy in der Hand gehalten wird. Es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer und Radfahrer. Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon nutzt, ohne eine Freisprecheinrichtung zu verwenden, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld liegt bei 100 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg.



























