Wegen anhaltender Trockenheit untersagt der Kreis Borken ab dem 4. Juli 2025 die Wasserentnahme aus der Bocholter Aa, der Schlinge und weiteren Oberflächengewässern in deren Einzugsgebieten. Die Maßnahme dient dem Schutz von Tieren, Pflanzen und dem natürlichen Wasserhaushalt. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Verbot tritt zum 4. Juli in Kraft
Ab Freitag, 4. Juli 2025, ist es im Kreis Borken verboten, Wasser aus der Bocholter Aa, der Schlinge sowie weiteren oberirdischen Gewässern in deren Einzugsgebieten zu entnehmen. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung, die zunächst bis zum 31. Dezember 2025 gilt.
Hintergrund: Niedrigwasser bedroht das Ökosystem
Der Kreis reagiert mit der Maßnahme auf die anhaltende Trockenheit und die damit einhergehenden niedrigen Wasserstände. Viele Gewässer führten nur noch wenig Wasser oder seien bereits stellenweise trockengefallen. Besonders betroffen sind kleinere Bäche und Zuflüsse. Die Versorgung mit lebenswichtigem Wasser für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen sei nicht mehr überall gewährleistet.
Geltungsbereich und Ausnahmen
Das Verbot betrifft sowohl die private als auch die gewerbliche Wasserentnahme – etwa zur Gartenbewässerung oder Feldberegnung. Auch bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse sind davon umfasst. Ausgenommen bleibt lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen.
Überwachung und mögliche Bußgelder
Die Einhaltung des Verbots wird durch den Kreis Borken kontrolliert. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Regionale Daten als Grundlage
Der Kreis beobachtet regelmäßig relevante wasserwirtschaftliche Parameter wie Niederschläge, Bodenfeuchte, Grundwasserentwicklung, Pegelstände und Wetterprognosen. Die aktuelle Lage zeige deutlich, dass weitere Wasserentnahmen den ohnehin angespannten Wasserhaushalt zusätzlich gefährden würden.
Auswirkungen auf die Gewässerqualität
Niedrige Wasserstände und steigende Temperaturen führen zu einer reduzierten Sauerstoffzufuhr, was die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer erheblich beeinträchtigt. Eine Verschlechterung der ökologischen und chemischen Zustände sei bei weiter sinkenden Pegeln wahrscheinlich.
Entwicklung in den Niederlanden
Auch jenseits der Grenze reagiert man auf die Situation: In den Niederlanden hat die Waterschap Rijn en Ijssel bereits am 25. Juni 2025 ein Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ausgesprochen. Die Bocholter Aa und die Schlinge münden beide in die Ijssel.
Mögliche Ausweitung des Verbots
Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, will der Kreis Borken das Wasserentnahmeverbot auf sämtliche Oberflächengewässer im Kreisgebiet ausweiten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung sei bereits in Vorbereitung.



























