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Masernschutz: Nachweispflicht vor Kita-Start

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Das Kreisgesundheitsamt Borken erinnert Eltern und Einrichtungen daran, dass zum Start des neuen Kindergartenjahres ein Masernschutz nachgewiesen werden muss.

Kinder ab zwei Jahren dürfen nur mit vollständigem Impfschutz oder Nachweis einer überstandenen Maserninfektion betreut werden. Auch für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen gilt die Nachweispflicht. Ziel ist ein wirksamer Schutz vor der hoch ansteckenden Krankheit.

Masernnachweis als Voraussetzung für die Aufnahme in Betreuung

Zum Start des neuen Kindergartenjahres weist das Kreisgesundheitsamt Borken auf die geltende Nachweispflicht hin: Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr dürfen nur dann in Kindertageseinrichtungen oder in die Kindertagespflege aufgenommen werden, wenn zwei Masernschutzimpfungen oder eine überstandene Maserninfektion nachgewiesen werden. Kinder unter einem Jahr benötigen keinen Nachweis. Bei Kindern unter zwei Jahren genügt eine Impfung oder ein Immunitätsnachweis.

Liegen die erforderlichen Nachweise nicht vor, müssen die Einrichtungen das Gesundheitsamt informieren. Dieses kann die Eltern zu einem Beratungsgespräch einladen und im Einzelfall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren prüfen.

Gesetzliche Grundlage: Masernschutzgesetz

„Die Nachweispflicht ergibt sich aus dem seit 2020 geltenden Masernschutzgesetz“, erklärt Dr. Julia Folz-Antoniadis, Leiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreis Borken. Ziel sei es, Kinder in Schulen und Kitas wirksam vor Masern zu schützen. Masern seien keineswegs eine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hoch ansteckende Virusinfektion mit teils schweren Komplikationen.

Auch Personal in Gemeinschaftseinrichtungen betroffen

Die Nachweispflicht gilt nicht nur für Kinder. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder betreut werden, müssen ebenfalls einen Masernschutz nachweisen. Dazu zählen unter anderem Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Impfquote im Kreis Borken: Verbesserungsbedarf bei Kleinkindern

Zwei Impfungen bieten laut Dr. Folz-Antoniadis einen lebenslangen Schutz. Um eine Ausbreitung der Masern zu verhindern, müssten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. In Deutschland wird dieser Wert nicht erreicht – das führt regelmäßig zu Ausbrüchen. Im Kreis Borken lag die Impfquote bei Zweijährigen im Jahr 2023 bei 87 Prozent. Deutlich besser sieht es bei den Schulanfängern aus: Hier erreichte der Kreis zuletzt eine Quote von 98 Prozent.

Masern: Gefährliche Erkrankung mit schwerwiegenden Folgen

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten weltweit. Neben typischen Beschwerden wie Fieber und Hautausschlag können schwerwiegende Komplikationen auftreten – etwa Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfälle und in seltenen Fällen Gehirnentzündungen. Als Spätfolge kann eine tödlich verlaufende subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema Masern und Impfschutz finden Interessierte unter:
www.masernschutz.de

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