Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet finanzielle Unterstützung durch das Schüler-BAföG, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Kreis Borken (pd). Anträge für das Schuljahr 2024/25 können bereits mit der Schulplatz-Bestätigung gestellt werden. Diese Unterstützung hängt von der Art der Ausbildung und persönlichen Voraussetzungen ab.
Förderungsberechtigte Ausbildungsarten
Das Schüler-BAföG richtet sich an schulische Ausbildungen, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Dazu zählen Ausbildungen wie Sozialassistenten, Kinderpfleger und Therapeuten sowie Assistenzberufe in der IT und Pharmazie. Ebenso gefördert werden können Schulen des zweiten Bildungsweges, darunter Fachoberschulklassen, Abendrealschulen und Abendgymnasien. Auch allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse können in Einzelfällen gefördert werden.
Einkommensabhängige Förderung
Die Gewährung des Schüler-BAföG hängt in der Regel vom Vermögen und Einkommen der Schüler sowie der Eltern oder des Lebenspartners ab. Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Antragstellung und Kontaktinformationen
Antragsformulare können online oder vor Ort in den Bürgerbüros abgeholt werden. Die kompletten Antragsunterlagen sind auf der Website der Kreisverwaltung Borken erhältlich und können auch digital über die Plattform www.bafoeg-digital.de eingereicht werden. Bei weiteren Fragen steht die Abteilung Ausbildungsförderung telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.



























