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Gründe zur Unterbringung von Flüchtlinge im Jugendhaus Erle

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Mit Blick auf die kommende Ratssitzung am Montag und dem Bürgerbegehren teilt die Verwaltung mit, dass sie  weiterhin davon überzeugt sei, dass aus zahlreichen Gründen das Jugendhaus Erle als Gemeinschaftsunterkunft insbesondere auch mit Blick auf die Alternativen besonders geeignet und notwendig ist.

Warum hat sich die Gemeinde Raesfeld für eine Unterbringung der Flüchtlinge im Jugendhaus entschieden?

Einer der Hauptgründe sei gewesen (wir berichteten), dass die Gemeinde Raesfeld zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses im November 2023 dringend und zeitnah Wohnraum für Flüchtlinge benötigte, da die Zuweisung Geflüchteter im vorausgegangenen Monat stark zugenommen hatte.

Unterkünfte der Gemeinde bereits belegt

Da nahezu alle Unterkünfte der Gemeinde bereits belegt waren, wurde überlegt und geprüft, welche gemeindlichen Gebäude für die kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Nach einer ausführlichen Diskussion zunächst im Hauptausschuss und dann im Gemeinderat wurde beschlossen, das Jugendhaus Erle vorübergehend für die Unterbringung Geflüchteter zu nutzen.

Flüchtlingsfamilien mit Kindern

Der Entscheidung lag u.a. die Tatsache zu Grunde, dass von den insgesamt 36 Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde sich nur 2 in Erle befinden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Beschulung schulpflichtiger Kinder war es wichtig, weitere Flüchtlingsfamilien mit Kindern zunächst im Ortsteil Erle unterzubringen.

So bietet das Jugendhaus zudem im Vergleich etwa zu einer Turnhalle den Vorteil, dass es dort verschiedene einzelne Räume gibt, die noch die Wahrung einer gewissen Privatsphäre für die Geflüchteten bieten, insbesondere für Familien. Wohncontainer konnten aufgrund von längeren Liefer- und Montagezeiten nicht schnell genug beschafft werden.

Auch sollte die Unterbringung in Containern aus Sicht der Gemeinde aufgrund der geringen Qualität der Unterbringung stets die letzte Wahl sein.  

Teile des Jugendhauses waren nur Lager- oder Abstellräume

Darüber hinaus war es so,  dass bis zuletzt nur wenige Kinder und Jugendliche das Jugendhaus in Erle besuchten und seit einigen Monaten lediglich ein Teilbereich im Erdgeschoss des Jugendhauses für die offene Kinder- und Jugendarbeit aktiv genutzt worden war. Die restlichen Räumlichkeiten – der Saal im rechten Teil des Gebäudes sowie das Obergeschoss – wurden bereits seit längerer Zeit ausschließlich als Lager- oder Abstellräume verwendet.

Kriterien für die Standortauswahl

Bei der Analyse und Identifikation des Standortes sind mit Blick auf die diskutierten alternativen Standorte (Schulturnhalle Erle, Schützenfestplatz Erle, Festplatz Raesfeld u.a.) verschiedene Kriterien berücksichtigt worden:

  • kurzfristige Verfügbarkeit, gemeindliches Eigentum
  • Lage und Verteilung im Gemeindegebiet
  • gesetzliche Vorgaben (z.B. Planungsrecht)
  • Integrationsmöglichkeiten (z.B. Nähe zum Ortskern, zur Grundschule, zur Kita, zu Spielplätzen)
  • Anbindung ÖPNV sowie fußläufige Anbindung an den Ortskern
  • Vereinbarkeit mit weiteren gemeindlichen Planungsvorhaben z.B. keine Behinderung dauerhafter Wohnungsbauten zur Deckung des langfristigen Wohnungsbedarfes
  • Kosten/ Größe der Unterkunft

 Fortsetzung der Jugendarbeit in Erle

Wichtig für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Erle, anders als teilweise in den sozialen Medien unzutreffend dargestellt, nahtlos fortgesetzt werden konnte und wird und somit das Angebot für Kinder und Jugendliche bestehen geblieben ist. Das Angebot für die Jugendlichen, auch personell und mit Blick auf die Öffnungszeiten, ist nicht eingeschränkt worden.

Zeitbefristete Unterbringung im Jugendhaus Erle

Besonders bedeutsam für die Entscheidung war darüber hinaus sei gewesen , dass das Jugendhaus in Erle nur zeitbefristet (max. 2 Jahre) für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollte. Im Ergebnis wurde für das Jugendhaus Erle damit eine vertretbare vorübergehende Alternative geschaffen. Dies insbesondere vor dem enormen Handlungsdruck, dem aktuell jede Kommune in der Flüchtlingskrise ausgesetzt ist.

Kein Rückgang der Zuweisungszahlen

Aufgrund der weltpolitischen Lage und den bestehenden Krisenherden sei mit einem Rückgang der Zuweisungszahlen aktuell nicht zu rechnen. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Gemeinde Raesfeld auch im Jahr 2024 Flüchtlinge in einer vergleichbaren Größenordnung zugewiesen werden,  wie dieses 2023 der Fall war.

Bestehende Unterkünfte stehen bald nicht mehr zur Verfügung

Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass bereits heute bekannt ist, dass der Gemeinde Raesfeld bislang für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Immobilien wegen baulichen Mängeln, geplantem Abriss oder auch Kündigung seitens des Vermieters nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Für die hier untergebrachten Flüchtlinge sind daher ebenfalls neue Kapazitäten zu schaffen. Die zeitlich auf maximal zwei Jahre (bis 31.12.2025) begrenzte Nutzung des Jugendhauses Erle trägt daher aus Sicht der Verwaltung zu einer Entlastung der ohnehin sehr angespannten Wohnungssituation bei der Unterbringung von Flüchtlingen bei.

Alternativen zum Jugendhaus

Sofern es zu einer Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 13.11.2013 kommen sollte wäre an anderer Stelle im Ort zusätzlicher Wohnraum kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Infrage kämen aktuell insbesondere die beim obengenannten Ratsbeschluss auch schon benannten Alternativen wie beispielsweise die Schulturnhalle Erle oder die kostenintensive Containerlösung z.B. auf dem Schützenfestplatz Erle oder dem Festplatz Raesfeld.

Aktueller Stand der Verteiler- und Aufnahmestatistik für Flüchtlinge für Raesfeld

Laut Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz muss Raesfeld 22 Personen, Stand 1.3.2024, und 53 Asylbewerber, Stand 3.3.2024, aufnehmen. Im letzten Fall liegt die Gemeinde, was die Erfüllungsquote anbelangt, gerade mal bei 71,33%.

Nicht in der Statistik eingerechnet sind die Familiennachzüge von anerkannten Flüchtlingen in der Gemeinde.

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