Schwerbehinderte brauchen künftig ein Passfoto im Parkausweis

Die alten dunkelblauen Parkausweise laufen Ende des Jahres ab / Neues Exemplar vor Ort beantragen

Kreis Borken (pd). Schwerbehinderte, die noch einen alten dunkelblauen Parkausweis ohne Passfoto haben, sollten kurzfristig einen neuen Parkausweis beantragen. Darauf weist der Fachbereich Verkehr des Kreises Borken hin. Denn: Parkausweise, die vor 2001 ausgestellt wurden, verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Betroffene können einen aktuellen EU-einheitlichen Parkausweis vor Ort in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Dazu sind der gültige Schwerbehindertenausweis und ein Passfoto mitzubringen. Die Anträge werden dann an den Kreis Borken weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Ausweise direkt in der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.

Der Ausweis steht Personen zu, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ für „außergewöhnlich gehbehindert“ und/oder „Bl“ für „Blindheit“ eingetragen ist. Sie können Fahrer oder Beifahrer sein. Die Voraussetzungen für die Berechtigung haben sich in den vergangenen Jahren nicht geändert. Deshalb können die Betroffenen davon ausgehen, dass sie auch weiterhin den Parkausweis erhalten.