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Minderung und Kontrolle von Motorradlärm

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Foto: panthermedia.net / Rüdiger Rebmann

Bundesrat beschließt Antrag zur Minderung und Kontrolle von Motorradlärm – Initiative unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie heute das Ministerium für Verkehr mitteilt, haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, sich stärker für geringere Lärmemissionen bei Motorrädern einzusetzen.

Der Bundesrat hat heute den Antrag unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm angenommen.
 
„Wir haben im Bundesrat eine Initiative auf den Weg gebracht, die da ansetzt, wo beim Thema Minderung von Motorradlärm konkrete Wirkung entfaltet wird – im Recht. Die Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen sind in EU-Vorschriften und in internationalen Vorschriften der UN geregelt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich auf europäischer und internationaler Ebene stärker für geringere Lärmemissionen bei Motorrädern einzusetzen. Motorradfahren darf nicht zur Lärmbelästigung für Anwohner werden.“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Strengere Geräuschgrenzwerte gefordert

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für strengere Geräuschgrenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung von neuen Motorrädern einzusetzen. Motorräder sollen nicht nur bei der Typprüfung die gesetzlich vorgeschriebenen Geräuschgrenzwerte einhalten, sondern später auch auf der Straße im Fahrbetrieb.
 
Ziel der Bundesratsinitiative ist auch die Sensibilisierung von Motorradfahrern für eine angemessene Fahrweise. Deshalb sollen Initiativen wie „Silent Rider“ in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die für ein rücksichtsvolles Fahren bei den Bikern werben.

Weniger Lärm und mehr Lebensqualität

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Rücksichtsvolles Fahren bringt mehr Sicherheit, weniger Lärm und mehr Lebensqualität. Damit Anwohner entlang beliebter Motorradstrecken nicht mit Lärm und lauten Motorengeräuschen belästigt werden, müssen Initiativen wie „Silent Rider“ von rechtlichen und von Sanktionsmaßnahmen flankiert werden. Bei gravierenden Überschreitungen, wenn der Auspuff manipuliert und das Motorrad extralaut getunt wird, muss die Polizei in die Lage versetzt werden, gleich vor Ort den gerichtsverwertbaren Beweis zu führen und das Motorrad sicherstellen können.“
 
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen, die zur Überschreitung der Lärmgrenzwerte führen, zu verschärfen. Die Möglichkeiten der Polizeibehörden, gravierende Überschreitungen rechtlich sicher zu ahnden, sollen verbessert werden.

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