Seit dem 1.1.2020 besteht eine Bonpflicht für jedes verkaufte Brötchen.
Voller Papierkorb bereits am frühen Samstagvormittag an der Theke der Bäckerei -Filiale Imping in Erle.
„Möchten Sie einen Beleg?“ Diese Frage stellt die Bäckereifachverkäuferin Beate Becker nach jeder Herausgabe ihrer Brötchentüte, egal ob nur ein, oder zehn Brötchen in der Tüte sind, ihren Kunden.
Eine Frage, die seit dem 1. Januar nicht nur an der Erler Ladentheke bei der Bäckerei Imping gestellt wird, denn seit 2020 gilt die Bonpflicht für alle. „Die Resonanz ist allgemein so, dass die Leute sagen, den Bon können sie für sich behalten“, sagt Beate Becker, die seit 1977 Brot und Brötchen verkauft.

Sinn und Zweck des Inkrafttretens der Kassensicherungsverordnung, unter die auch die Kassenbonpflicht fällt, soll sein, dass den Ladenbetreibern das Unterschlagen von Umsätzen erschwert wird.
„Das ist totaler Unsinn und schadet nur der Umwelt“, sagt Stefan Göring. Er lehnte den Beleg über seine zwei Brötchen, wie die meisten Kunden, ab.
„Das alles ist völliger Blödsinn mit mehr Papier und noch mehr Kontrolle“, findet auch Georg Drombeck. Und auch Klaus Werner meint, das sei nur gut für das Finanzamt, schlecht hingegen für das Handwerk. „Das ist total irre. Wer will mit Brötchen schon betuppen“, fragt sich das Ehepaar Gabriele und Hermann Holloh aus dem Dämmerwald. Ulrike Bröhler findet die Bonpflicht bei Großeinkäufen im Discounter gut. „Bei kleineren Einkäufen, wie hier bei Backwaren, ist das unnütz. Müssen mal abwarten, wie sich das entwickelt“.

Umweltunfreundliches Thermopapier
Bereits am frühen Samstagvormittag war der Papierkorb hinter der Ladentheke voll von dem umweltunfreundlichen Thermopapier. Entsorgt werde das Thermopapier nicht im gelben Müllsack, auch gehöre es nicht in die Altpapiertonne, sondern in den Restmüll.
„Alle sprechen von Umwelt, und dann so was“, moniert die Verkäuferin. Sie verstehe auch nicht, dass dadurch eine größere Kontrolle stattfindet.
„Wir haben immer schon jedes Brötchen, Brot und andere Teigwaren in die Kasse eingegeben, auch wenn wir keine Kassenbons gedruckt haben, wurde der Umsatz dennoch immer intern registriert. Und wer einen Beleg wollte, der hat ihn auch bekommen“. Das sei alleine schon deshalb wichtig, dass am Ende des Tages die Aus- und Einnahmen stimmen. „Es müssen alle nicht verkauften Brötchen gezählt und aufgeschrieben werden“.
Besonders kleinere Betriebe sind davon betroffen
Betroffen von den Änderungen sind vor allem kleinere Betriebe, zum Beispiel Bäckereien, Metzgereien oder Markthändler. Für große Kaufhäuser und Supermärkte ändert sich wenig. Nicht nur Bäckereien dürfen zukünftig nicht nur an ihren Brötchen, sondern auch an den Belegen knabbern. Was der deutsche Fiskus sich da ausgedacht hat, wird 2021 noch größere, ungeahnte Auswirkungen haben als nur die Belege für Brötchen. Spannend wird es auch dann, wenn demnächst karitative Initiativkreise auf Weihnachtsmärkten für jedes verkaufte Glas Marmelade und Plätzchentüte einen Kassenbeleg herausgeben müssen.
Kaufbelege demnächst auch bei karitativen Ständen
Beispielsweise wie in Schermbeck beim „Marktplatz der Hilfe“ im Dezember. Pastor Klaus Honerman von St. Ludgerus wies bereits Ende Dezember die einzelnen Gruppen darauf hin, dass sich die Zentralagentur mit Blick auf die demnächst anstehende Umsatzsteuer-Erhebungspflicht, langsam in den neuen Verwaltungsvorgang hineinwachsen und einführen lassen möchte.
Die Folge: Die Ein- und Ausgaben der einzelnen Gruppen mussten alle belegt und der Beauftragten vorgelegt werden. Erst dann erfolgten die Erstattungen und der Reinerlös konnte als Spende an den gemeinnützigen Empfänger überwiesen werden.
Petra Bosse



























