StartGemeinde RaesfeldNeuer Wahlausschuss für 2020 soll gebildet werden

Neuer Wahlausschuss für 2020 soll gebildet werden

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In der Hauptausschuss-Sitzung soll über die Bildung eines Wahlausschusses beraten werden

Für die Kommunalwahlen 2009 und 2014 hatte der Rat einen Wahlausschuss mit acht Beisitzern gebildet.

Die Wahlperioden der im Jahr 2014 gewählten kommunalen Vertretungen sowie der gewählten Bürgermeister enden am 31.10.2020.

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Die Wahlen dazu werden im Herbst 2020, voraussichtlich im September stattfinden.

In der kommenden Hauptausschuss-Sitzung am 9. September soll über eine Bildung des Wahlausschusses beraten werden und die Anzahl der dafür festgelegt werden.

Welche Aufgaben hat ein Wahlausschuss?

1) Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
2) Entscheidungen über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft.
3) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.
4) Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Einteilung der Wahlbezirke ist zwingende Voraussetzung für die Aufstellung der Kandidaten.

Für die Einteilung der Wahlbezirk zur Kommunalwahl 2020 gilt laut Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 1. Oktober 2013 folgendes:

1. Der Wahlausschuss der Gemeinde muss die Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2019 spätestens bis zum 29.02.2020 in so viele Wahlbezirke wie Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind, einteilen. Das sind im Fall der Gemeinde Raesfeld 14 Wahlbezirke.  

2) Die Bewerber für die Wahlbezirke dürfen frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der eingeteilten Wahlbezirke gewählt werden.

 14 Wahlbezirke sollen im Herbst eingeteilt werden

Um den Parteien und Wählergruppen eine Grundlage für Nominierung ihrer Kandidaten in den Wahlbezirken zu geben, schlägt die Verwaltung vor, den Wahlausschuss jetzt zu bilden, damit dieser die Wahlbezirke noch im Herbst einteilen kann.

Der Wahlausschuss laut Kommunalwahlgesetz besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die vom Rat zu wählen sind.

Beisitzer

Laut Kommunalwahlordnung soll für jeden Beisitzer des Wahlausschusses auch ein Vertreter gewählt werden. Die Verwaltung schlägt vor, einen Wahlausschuss mit acht oder zehn Beisitzern zu bilden.

Für die Kommunalwahlen 2009 und 2014 hatte der Rat einen Wahlausschuss mit acht Beisitzern gebildet.

Aufgrund der damaligen nach beiden Wahlen gleichen Sitzverteilung im Rat waren die Ausschusssitze wie folgt verteilt worden:

5x CDU-Fraktion, 1x UWG-Fraktion, 1x SPD-Fraktion und 1x Fraktion B90/Grüne. 

Bei einer Besetzung des Wahlausschusses mit zehn Beisitzern ergäbe sich laut Vorlage der Gemeinde entsprechend der Stimmenanteile der letzten Kommunalwahl (CDU 61,1%, UWG 16,4%, B90/Grüne 12,3% und SPD 10,2%) folgende Verteilung der Beisitzer: 6 x CDU-Faktion, 2x UWG-Fraktion, 1x Fraktion B90/Grüne,1x SPD-Fraktion. 

Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt werden. 

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