Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken -Trinkwasserüberprüfung

Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken überprüft kreisweit Trinkwasser aus Hausbrunnen
Aktion startet im Mai und wird ortsweise durchgeführt

Kreis Borken (pd). Für das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel gelten aus Gründen des Gesundheitsschutzes ganz besondere Qualitätsanforderungen. So hat derjenige, der sein Trinkwasser aus einem eigenen Brunnen fördert, es in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Eine solche kreisweite Untersuchungsaktion startet jetzt wieder. Das teilt Dr. Gerhard Ettlinger, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Kreisverwaltung Borken, mit. Ab Mai wird dabei ortsweise vorgegangen. Insgesamt 7.405 Brunnen sind dann zu kontrollieren. [spoiler] „Bei den Untersuchungen wird geprüft, ob das geförderte Trinkwasser durch Bakterien verunreinigt wird, der Nitratgehalt zu hoch oder das Wasser zu sauer (pH-Wert) ist“, erläutert Dr. Ettlinger. Es ist Pflicht jedes Brunnenbesitzers, diese Untersuchungen bei einem anerkannten Institut in Auftrag zu geben. Auch muss er die Kosten selbst tragen. Ein Eigentümerwechsel ist dem Gesundheitsamt nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung frühzeitig anzuzeigen.
Der Kreisamtsarzt weist darauf hin, dass der Kreis Borken für die rund 6.000 Brunnenbetreiber, die dem Gesundheitsamt einen Dauerauftrag für die Trinkwasseruntersuchung erteilt haben, das ACB Umweltlabor in Münster mit der Untersuchung beauftragt hat. Dieses Institut wird mit den Probeentnahmen in der 1. Maiwoche in den Orten Gronau und Reken und in der 2. Maiwoche in Raesfeld beginnen. Der jeweilige örtliche Untersuchungsbeginn wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Da nicht alle Hausbrunnen im Kreisgebiet gleichzeitig untersucht werden können, wird laut Dr. Ettlinger das Institut in Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit die kreisangehörigen Kommunen einzeln „abarbeiten“.
Nach Auskunft von Dr. Ettlinger weigerten sich bei vorangegangenen Untersuchungsaktionen einige Brunnenbetreiber, ihr Trinkwasser untersuchen zu lassen. In solchen Fällen sei der Fachbereich Gesundheit verpflichtet, im Rahmen eines gebührenpflichtigen Ortstermins die Trinkwasserprobe durch eigene Mitarbeiter zu entnehmen, macht er in diesem Zusammenhang deutlich.
Eigentümer von Hausbrunnen, die bisher dem Gesundheitsamt keinen Dauerauftrag erteilten, haben die Möglichkeit, das aus ihrem Brunnen geförderte Wasser im Rahmen des zurzeit stattfindenden Untersuchungsdurchganges durch das Umweltlabor ACB kostengünstig untersuchen zu lassen. Ein hierfür erforderlicher Dauerauftrag ist beim Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken erhältlich. Betreiber einer Wasserversorgungsanlage können für die Untersuchungen jedoch auch ein anderes anerkanntes Institut mit der Entnahme der Trinkwasserprobe beauftragen. Das Ergebnis der Untersuchung ist dem Gesundheitsamt in jedem Fall vorzulegen. Andernfalls ist der Fachbereich Gesundheit laut Gesetz verpflichtet, eine Wasserprobe im Rahmen einer gebührenpflichtigen Kontrolle zu entnehmen.
Fragen zur Trinkwasseruntersuchung beantwortet der Fachbereich Gesundheit unter folgenden Telefonnummern:

· Kreishaus Borken: 02861/82 1155 oder 82 1153
· Nebenstelle Ahaus: 02561/912 132 od. 912 133 [/spoiler]