977 gemeldete ukrainische Kriegsflüchtlinge im Kreisgebiet

„Bereits 977 gemeldete ukrainische Kriegsflüchtlinge im Kreisgebiet“ (Stand 17.03.2022) – Eindringlicher Appell an Neuankömmlinge, sich registrieren zu lassen

Kreis Borken (pd). Mit Stand 18.03.2022 sind 1.109 ukrainische Flüchtlinge im Kreis Borken registriert.

Die  Unterbringungskapazitäten im Kreisgebiet belaufen sich aktuell auf insgesamt 3.306 Plätze, davon belegt 1.582. Es ergibt sich dabei derzeit folgende Aufteilung:

  • Kommunale Plätze 1.587, davon belegt 1.089
  • Private Plätze: 1.719, davon belegt 493

Das teilten Landrat Dr. Kai Zwicker und Borkens Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing als Sprecherin der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreisgebiet heute Nachmittag mit.

Sprecherteam-Kriegsflüchtlinge-Kreis-Borken
Landrat Dr. Kai Zwicker (3. v. l.), Borkens Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing (rechts daneben) sowie v. r. Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster, Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow sowie Stabsstellenleiter Michael Weitzell und Michaela Kellner von der Koordinierungsstelle Ukraine informierten in der gestrigen Pressekonferenz im Kreishaus ©Kreis Borken

3.306 Unterbringungsplätze

Bislang konnten kreisweit bereits 3.306 Unterbringungsplätze geschaffen bzw. organisiert werden. Davon sind schon 1.587 Plätze belegt. Die Kapazitäten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden belaufen sich dabei auf 1.577 Plätze (bereits belegt 1.044) und von privater Seite auf 1.719 Plätze (bereits belegt 493).

Die Entwicklung sei sehr dynamisch und die Kommunen würden an weiteren Kapazitäten arbeiten, hieß es dazu. Ausdrücklich dankten Dr. Kai Zwicker und Mechtild Schulze Hessing für die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. Dies mache in der schwierigen Lage Mut und zeige, dass die Menschen im Westmünsterland solidarisch zusammenstehen.
Eindringlich appellierten sie an alle Neuankömmlinge aus der Ukraine, sich sofort registrieren zu lassen.

Dies habe folgenden rechtlichen Hintergrund:

  • Personen, die sich berechtigt als Schutzsuchende aus der Ukraine registrieren lassen, erhalten demnächst von der Ausländerbehörde des Kreises Borken eine bis zum 4. März 2024 gültige Aufenthaltserlaubnis (falls kein gültiger Pass vorliegt, aber die Identität geklärt ist: ersatzweise Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer).
  • Ab Registrierung gibt es einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Verpflegung/ggf. Unterkunft) und die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung.
  • Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis besteht also ein zunächst befristetes Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik. Wichtig: Eine Aufenthaltspflicht wird hierdurch nicht begründet! Eine Ausreise aus Deutschland ist jederzeit möglich.
  • Kriegsflüchtlinge, die sich nicht als Schutzsuchende aus der Ukraine registrieren lassen wollen, dürfen sich nach derzeitiger Rechtslage 90 Tage ohne Aufenthaltstitel legal in Deutschland aufhalten (vom Zeitpunkt der Einreise an).

Im weiteren Verlauf der Pressekonferenz, an der zudem Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster, Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow, Michael Weitzell als Leiter der Stabsstelle der Kreisverwaltung sowie Michaela Kellner, Leiterin der „Koordinierungsstelle Ukraine“ in der Stabsstelle, teilnahmen, ging es auch um eine Rückschau auf das bisherige Vorgehen:

Der Kreis Borken hat bereits am 24. Februar 2022 im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz erste Abläufe geregelt und aufkommende Fragen (z. B. Unterbringung, medizinische Versorgung, rechtlicher Status) erörtert.

Außerdem richtete die Kreisverwaltung eine Adhoc-Arbeitsgruppe ein. Am 28. Februar 2022 wurde aus dieser Arbeitsgruppe die „Koordinierungsstelle Ukraine“ gebildet, um die Prozesse in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, dem Land NRW, örtlichen Hilfsorganisationen und weiteren Akteuren zu organisieren.

Verschiedene Fachbereiche der Kreisverwaltung sind entsprechend ihrer Zuständigkeiten stark in die Flüchtlingsthematik involviert, insbesondere:

  • Ausländerbehörde (Registrierung),
  • Soziales (Leistungsrecht),
  • Gesundheitsamt (Gesundheitsmanagement, Schuleingangsuntersuchungen),
  • Jugendamt (unbegleitete Minderjährige/Betreuung),
  • Schule/Bildung und Schulamt (Beschulung/Betreuung),
  • Kommunales Integrationszentrum (Sprachmittler),
  • Stabsstelle (Pressestelle einschl. Online-Informationsangebot, Partnerschaftskontakt zum Landkreis Wroclaw/Breslau in Polen).

Der Kreis Borken wird zudem erforderlichenfalls ergänzende Unterbringungsplätze für das erste Ankommen schaffen. Diese Kapazitäten werden sich auf insgesamt 100 Plätze belaufen. An der Organisation zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten wird mit Hochdruck gearbeitet. So ist bereits die Prüfung angelaufen, ggf. Kriegsflüchtlinge in leerstehenden Gewerbeimmobilien unterzubringen.
Weitere Infos gibt es im Internet unter https://www.kreis-borken.de/ukraine-hilfe.

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