18.792 Ausländer im Bezirk der Ausländerabteilung des Kreises Borken

18.792 Ausländer leben im Bezirk der Ausländerabteilung des Kreises Borken (alle kreisangehörigen Kommunen ohne Bocholt)
Niederländerinnen und Niederländer stellen nach wie vor die größte Gruppe

Kreis Borken (pd). 18.792 Ausländer lebten mit Stichtag 31. Dezember 2009 im Bezirk des Ausländeramtes des Kreises Borken. Dazu gehören alle kreisangehörigen Kommunen mit Ausnahme der Stadt Bocholt, die ein eigenes Ausländeramt hat. Die Zahl gehe aus der neuen Statistik des Ausländerzentralregisters hervor, teilt Heiner Triphaus, Leiter der Ausländerabteilung der Kreisverwaltung, mit.
Der geringe Zuwachs von 438 Personen erklärt sich zu fast 50 Prozent aus dem Zuzug von Niederländern. 6.653 Bürgerinnen und Bürger des Nachbarlandes leben mittlerweile im Bezirk, 234 mehr als im Jahr zuvor. Damit machen sie – wie im Vorjahr – 35 Prozent der Ausländer aus. Die zweitgrößte Gruppe bilden die Türken mit 2.514 Personen (13,3 Prozent), gefolgt von den Bürgerinnen und Bürgern aus Polen (1.353 = 7,1 Prozent). Die weiteren Gruppen – vertreten sind insgesamt 142 Staaten – liegen allesamt unter einem Anteil von 5 Prozent. [spoiler] Von den 18.792 ausländischen Personen besitzen 355 zwei Staatsangehörigkeiten, zehn drei und 14 mehr als drei. Nach neuem Ausländerrecht kann für Hochqualifizierte eine besondere Niederlassungserlaubnis (früher „Greencard-Verfahren“) erteilt werden. Für den Bezirk der Ausländerabteilung des Kreises Borken wurde ein solcher Aufenthaltstitel jedoch bisher nicht ausgestellt.
Wohl aber halten sich 1.717 Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis auf, die sie nach vielen Jahren in Deutschland bekommen haben. 2.698 Personen verfügen über eine spezielle Aufenthaltserlaubnis. In 1.264 Fällen sind familiäre Gründe dafür ausschlaggebend, bei 635 Personen kommen völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe zum Tragen und 263 Ausländer haben zu Ausbildungs- und Erwerbszwecken eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. 536 Ausländer erhielten aus besonderen Gründen einen Aufenthaltstitel. Unter diese Rubrik fallen die Ausländer, die aufgrund der ministeriellen Bleiberechtsanordnung und der gesetzlichen Altfallregelung eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.
143 Asylbewerber und 982 Ausländer, deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, die aber nicht abgeschoben werden können, leben gegenwärtig im Zuständigkeitsbereich der Ausländerabteilung der Kreisverwaltung.
Nach der ministeriellen Bleiberechtsregelung vom November 2006 und aufgrund der gesetzlichen Altfallregelung vom August 2007 beantragten bis zum 31. Dezember 2008 insgesamt 1.089 Personen aus der Gruppe der geduldeten Ausländer – zum Teil wiederholt – eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. 565 von ihnen erhielten daraufhin eine befristete Aufenthaltserlaubnis. 527 Personen erhielten auf ihren Antrag einen negativen Bescheid, unter anderem wegen Verurteilungen, mangelhafter Mitwirkung bei der Identitätsaufklärung oder wegen fehlender Integrationsleistungen. Inzwischen haben die Innenminister entschieden, die Altfallregelung zu verlängern. Vor diesem Hintergrund beantragten zwischenzeitlich 425 Ausländerinnen und Ausländer den weiteren Aufenthalt. 77 von ihnen erhielten bisher einen positiven Bescheid, bei 348 Verfahren ist die Entscheidung noch offen. „Ohne der Einzelfallprüfung vorausgreifen zu wollen, kann aber ein großer Anteil von einer positiven Entscheidung ausgehen“, erklärt der Leiter der Ausländerabteilung, Heiner Triphaus. [/spoiler]