Jugendämter sind nicht zu Untersuchungen verpflichtet / Kreis will weiter an der Verbesserung der Zahngesundheit arbeiten
Kreis Borken (pd). Der Kreis Borken begrüßt die Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtages zum Thema „Zahngesundheit“. Nach dessen Feststellung sind die Jugendämter nicht zur Durchführung zahnärztlicher Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten verpflichtet. „Damit bestätigt der Ausschuss unsere Position auf ganzer Linie“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker.
Der Arbeitskreis „Zähnchen“ aus Gronau hatte sich im April vergangenen Jahres an den Petitionsausschuss gewandt. Er sah die Jugendämter in der Pflicht, in Kindertagesstätten zahnärztliche Reihenuntersuchungen durchzuführen. Begründet sah er dies in einem Passus des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Am 18. Januar beriet der Petitionsausschuss über die Eingabe. Der Beschluss ist dem Kreis jetzt zugegangen. Darin heißt es wörtlich: „Die derzeitige gesetzliche Grundlage, § 10 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz, verpflichtet die Jugendämter nicht, die jährlichen Reihenuntersuchungen durchzuführen.“ Es gebe vielmehr Spielräume für vielfältige, zielführende Lösungen.
„Selbstverständlich bleibt es unser Anliegen, die Zahngesundheit weiter zu verbessern“, betont Landrat Dr. Zwicker. Angesichts der überdurchschnittlich hohen Zahl von Kindern mit behandlungsbedürftigen Zähnen vor allem in Gronau will der Kreis Borken in den kommenden Monaten gemeinsam mit allen Beteiligten ein eigens auf diese Stadt zugeschnittenes, zeitlich befristetes Pilotprojekt auf den Weg bringen. Das Jugendamt der Stadt Gronau und der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken haben am Dienstag (25.01.2011) bereits ein ausführliches Gespräch mit den Leiterinnen der Gronauer Kindertagesstätten geführt. Ziel der Zusammenkunft im Ratssaal der Stadt war die Vereinbarung von Maßnahmen, mit deren Hilfe Kinder und Eltern zum regelmäßigen Besuch des Zahnarztes motiviert werden.
Zum Hintergrund:
Das Kreisjugendamt und die Jugendämter der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau haben laut KiBiz für ihren jeweiligen Bezirk die Verpflichtung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für jährliche zahnärztliche Untersuchungen der Kinder in Tageseinrichtungen Sorge zu tragen. Dabei steht zurzeit die Aufklärung im Vordergrund. So betreibt der gemeinsam mit den niedergelassenen Zahnärzten, den Krankenkassen und dem Kreisgesundheitsamt gebildete „Arbeitskreis Zahngesundheit“ regelmäßig in den Tageseinrichtungen mit den Kindern anhand praktischer Übungen Zahnprophylaxe. Außerdem werden Informationsveranstaltungen für Eltern angeboten.
Quelle Foto: Techniker Krankenkasse



























