Aktuell 5.135 SGB-II-Arbeitslose im Kreis
Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Abeitslosen im Kreis Borken ist im April leicht gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat April 2015 insgesamt 5.135 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 19 Personen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist sie allerdings um 74 Personen gesunken. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,5 Prozent.
„Mit einer Quote von 2,5 Prozent haben wir weiterhin eine der niedrigsten in ganz Nordrhein-Westfalen“, teilt Landrat Dr. Kai Zwicker über die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt mit. „Ich bin zuversichtlich, dass sich die Zahlen durch die alljährliche Frühjahrsbelebung in den nächsten Monaten positiv entwickeln werden“, so Dr. Zwicker.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im April leicht gestiegen und liegt derzeit bei 11.168 Personen (+ 46). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und weiterer nicht erwerbsfähiger Angehöriger haben im April 16.707 Personen (+ 46) in 8.183 Bedarfsgemeinschaften (+ 5) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.