Wolfsspuren an Highland-Kuh entdeckt – LANUV bestätigt Wolfsnachweis im Dämmerwald – Wolfsgebiet Schermbeck
Ende März (23.3.2023) wurde in Schermbeck-Dämmerwald, nördlich der Lippe, eine tote 10-jährige Highland-Cattle Kuh auf einer Weide gefunden. Ein Wolfsberater des LANUV dokumentierte die Verletzungen des Tieres, Spuren am Fundort und nahm genetische Proben. Die Untersuchungen bestätigen nun, dass die Fraßspuren am Kadaver von einem Wolf stammen. Doch einige Fragen bleiben offen.
Fraßspuren war postmortal
Der Kadaver wurde zur weiteren Analyse an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA) übergeben. Die Ergebnisse zeigen, dass die Fraßspuren an der rechten Körperseite und Keule postmortal entstanden sind und nicht todesursächlich waren. Ein typischer Kehlbiss eines Wolfs wurde nicht festgestellt.
Gen-Analyse bestätigt Wolf
Die Gen-Analyse des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen ergab, dass die Fraßspuren einem Wolf mit Haplotyp HW01 zugeordnet werden können. Eine Verbindung zu Gloria, die dem Typ HW02 angehört, ist ausgeschlossen.

Todesursache unklar
Die genaue Todesursache der Kuh bleibt unklar, da nicht nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann, ob und wie die Verletzungen mit einem Wolf in Verbindung stehen. Weitere Fragen sind offen, insbesondere da gleichzeitig zwei ältere Rinder ausbrachen und dabei mehrere Zaunpfähle niedergerissen haben. Die Weide war gemäß Vorschrift für Rinder mit einem elektrisch geladenen Litzenzaun umzäunt.
Fällt ein Tier dieser Größe einfach so auf der Weide um? War es ein Herzinfarkt, oder wurde das Rind vom Wolf zu Tode gehetzt?
Ein befragter Raesfelder Landwirt (Name der Redaktion bekannt) bestätigt die Vermutung, dass das Tier vom Wolf zu Tode gehetzt worden sein könnte. Die Anwesenheit des Wolfes auf der Weide hätte Panik ausgelöst, was dazu geführt haben könnte, dass die anderen Tiere die Zäune durchbrachen – ein untypisches Verhalten für Rinder. Rinder wehren sich laut Landwirt nur, wenn sie ein Kalb haben, um es zu verteidigen.
Darüber hinaus seien zehn Jahre für ein Rind kein Alter. Außerdem ist diese Rasse sehr robust.
Weiter vermutet der Landwirt, dass das LANUV hier etwas verschleiert, da Rinder noch nicht von den Förderprogramm in NRW für wolfschutzsichere Zäune profitieren.
Aktuell werden Herdenschutzmaßnahmen nur für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter bei der Landwirtschaftskammer NRW beantragt und zu 100 % finanziert, wenn die Tiere in ausgewiesenen Wolfsgebieten und angrenzenden Pufferzonen gehalten werden.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Zuwendung werden in einem Wolfsgebiet Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild gefördert.
Im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ ist die erstmalige Optimierung bestehender Standardschutzzäune bei Pferdehaltung für folgende Tierarten ebenfalls förderfähig:
- Kleinpferde mit einem Stockmaß bis 148 cm
- Pferde mit Fohlen (bis zum Alter von einem Jahr) und
- Jungpferde (bis zum Alter von maximal drei Jahren).
Diese Maßnahme ist zunächst bis zum 31.12.2023 befristet.