Raesfelder Bürgerinnen und Bürger können sich für die Berechnung von Wohngeld im Januar im Raesfelder Rathaus melden
Am 01.01.2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft, das den Bezug von Wohngeld vereinfachen und beschleunigen soll, um den gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.
Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, können dies über den online verfügbaren Wohngeldrechner auf der Internetseite der Gemeinde Raesfeld ermitteln. Anträge auf Wohngeld können ab Januar bei der Gemeinde gestellt werden, allerdings wird die Programmierung des Wohngeldprogramms zur Berechnung und Zahlung voraussichtlich erst im April 2023 abgeschlossen sein.
Rückwirkende Wohngeldanträge
Bis dahin werden keine Entscheidungen über gestellte Wohngeldanträge oder Abschlagszahlungen möglich sein. Die Anträge werden rückwirkend, aber erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, berücksichtigt.
Kontakt
Raesfelder Bürgerinnen und Bürger, können sich im Januar, wenn sich bei der überschlägigen Berechnung des Wohngelds im Wohngeldrechner ein Anspruch ergibt, im Raesfelder Rathaus melden und sich von Heike Hülsmann (Telefon 02865 955 158) und Stephanie Bahde (Telefon 02865 955 166) beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.