Weitere Baugrundstücke an der Wehler Straße in Erle

22 Wohnbauflächen im östlichen Bereich des ehemaligen Kasernengeländes in Erle sollen neu ausgewiesen werden

Auf der ca. 2,5 ha große Fläche nordwestlich der Wehler Straße soll laut Vorschlag der Gemeindeverwaltung zur Ausweisung von Wohnbauflächen ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der soll im kommenden Bau- und Umweltausschuss am 18. gefasst werden.

Neue-Bebauung-Wehler-Straße-Erle
©Gemeinde Raesfeld

Sachdarstellung: Die Gemeinde Raesfeld hat im Jahr 2008 von der Bundesrepublik Deutschland das ehemalige Kasernengelände in Erle erworben. In einem ersten Planungsschritt wurde im Jahr 2015 für eine Teilfläche der Bebauungsplan ER19Holten/Heideweg aufgestellt. Dieser dient der Ausweisung von 22 Wohnbauflächen im östlichen Bereich des ehemaligen Kasernengeländes. Mittlerweile seien laut Verwaltung nahezu alle Grundstücke an der Wehler Straße veräußert und auch bebaut. Von gemeindlicher Seite können im Ortsteil Erle keine Wohnbaugrundstücke mehr angeboten werden.

Die Verwaltung regt daher die bereits in der Vergangenheit angestrebte Erweiterung des Wohnbaugebietes Wehler Straße an.

Bei der Bebauung des Planbereiches handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanverfahren kann daher im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei hierfür nicht erforderlich. Dieser soll nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Vorheriger ArtikelCDU: Vorausschauend planen was Kitas in Raesfeld anbelangt
Nächster ArtikelMarkus Büsken hat sein Amt als Erster Beigeordneter angetreten
Petra Bosse (alias celawie) Freie Journalistin - Kontakt: redaktion[at]heimatreport.de - Beiträge aus der Region, für die Region! Hinweise Kommentare: Bitte beachtet die Netiquette - Kennzeichnen Sie den Kommentar mit Ihrem Namen. Benutzten Sie dabei keine anonymen Namen. Mailadressen und andere persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Mit dem Abgeben eines Kommentars erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihr Benutzername und der Kommentartext in Gänze oder in Auszügen auf Heimatreport zitiert werden kann. Achten Sie auf einen sachlichen Umgangston! Beleidigende, diskriminierende oder anstößige Kommentare, die gegen das Gesetz verstoßen, löscht die Redaktion.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein