Der Hauptausschuss der Gemeinde Raesfeld hat die Namen der Kandidaten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die nächste Amtsperiode benannt.
In Nordrhein-Westfalen stehen Neuwahlen für die Positionen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten bevor. Diese Wahlen sind entscheidend für die Funktionsweise der Justiz auf dieser Ebene und gewährleisten, dass die Gerichte weiterhin mit kompetenten und engagierten Bürgern besetzt werden.
Die Amtszeiten der derzeitigen ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht und beim Verwaltungsgericht Münster laufen Anfang 2025 aus. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Nachfolger zu bestimmen, die ab dem Frühjahr 2025 ihre Ämter antreten werden.
Beschlüsse des Hauptausschusses
Für das Verwaltungsgericht Münster wurden am Montag folgende Personen für die Amtszeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030 vorgeschlagen:
- Gerd Bannefeld (CDU)
- Markus Becker (FDP)
Die Wahl erfolgte einstimmig ohne Enthaltung.
Für das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wurden für die Amtszeit vom 01.02.2025 bis 31.01.2030 diese Kandidaten benannt:
- Nicole Ostendorf (CDU)
- Helmut Hellenkamp (SPD)
Auch hier erfolgte die Wahl einstimmig und ohne Enthaltungen.
Vorschlagsprozess nach der Verwaltungsgerichtsordnung
Nach § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist es Aufgabe des Landes, Vorschlagslisten für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufzustellen. Für das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sind sechs Personen, für das Verwaltungsgericht Münster 22 Personen vorzuschlagen. Diesen Listen kommt große Bedeutung zu, da sie sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten über die erforderliche Qualifikation verfügen und bereit sind, sich für die Rechtspflege zu engagieren.
Ausblick auf die Wahl und zukünftige Herausforderungen
Die nominierten Kandidaten stehen nun zur Wahl und müssen durch das entsprechende Wahlverfahren bestätigt werden. Diese Wahlen sind keine Formalität, sondern eine Chance für die Allgemeinheit, ihre Gerichte mit kompetenten und fairen Persönlichkeiten zu besetzen. Es wird erwartet, dass die neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit ihrem Sachverstand und Engagement einen wichtigen Beitrag zur Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen leisten werden.