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Vergabeverfahren für Baugrundstücke auf dem ehemaligen Kasernengelände in Erle

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Auf dem ehemaligen Kasernengelände soll das Wohngebiet erweitert werden. Entstehen sollen hier Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude.. Foto: Petra Bosse

Die Gemeinde Raesfeld plant ein umfangreiches Vergabeverfahren für rund 40 Baugrundstücke im Baugebiet ER 19 Holten/Heideweg in Erle. Der Beginn des Vergabeverfahrens wird die Verwaltung rechtzeitig ankündigen.

Auf dem ehemaligen Kasernengelände in Erle wird das Wohngebiet um weitere Baugrundstücke erweitert. Entstehen sollen hier Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude. Diese Bauplanung orientiert sich ganz an der Nachfrage für Erle und sieht ausschließlich Wohnraum für Einzel- und Doppelhaushälften vor.

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Vergabeverfahren von Grundstücken im Baugebiet Raesfeld-Erle Wehler Straße 2024
Foto: Petra Bosse

Entscheidung der Verwaltung und Ausschreibung der Grundstücke

Das Vergabeverfahren der Baugrundstücke wird die Verwaltung erneut auf Basis der am 10. Dezember 2018 vom Rat beschlossenen Kriterien durchzuführen. Die dafür eingerichtete Arbeitsgruppe zur Vergabeentscheidung besteht aus sechs Ratsmitgliedern, die die Interessen ihrer Parteien vertreten und sich für eine gerechte Vergabe einsetzen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Zur Arbeitsgruppe für die Vergabeentscheidung festgelegt wurden:

  • Christoph Angrick (UWG)
  • Helmut Hellenkamp (SPD), vertreten durch Elke Rybarczyk
  • Marion Gehle (FDP), Stellvertreter Christian Becker
  • Josef Spangemacher (Grüne)
  • Bärbel Unnebrink (CDU)
  • Karl-Heinz Tünte (CDU)

Vorschläge zur Verfahrensgestaltung: Transparenz und Datenschutz

Im Hauptausschuss am Montag diskutierten die Mitglieder darüber, wie das Vergabeverfahren für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet werden kann. Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Volker van Wasen, regte an, dass Bewerber bei der Auslosung anwesend sein könnten, um Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu schaffen. „Wir müssen berücksichtigen, dass dies aufgrund des Datenschutzes nicht einfach umsetzbar ist und eine genaue Prüfung erforderlich ist“, betonte der Erste Beigeordnete Markus Büsken. Als alternative Lösung schlug van Wasen vor, statt des Namens eine Nummer für jeden Bewerber zu verwenden.

Dieser Punkt wurde auf die kommende Ratssitzung am 18.11. zur weiteren Klärung verschoben.

Neue Ideen: Sozialwohnungen und Tausch von Bauplätzen

In der Ratssitzung kamen weitere Vorschläge auf den Tisch. Henry Tünte von den Grünen sprach sich dafür aus, auf den nicht vergebenen Grundstücken Sozialwohnungen zu errichten. Damit könne, so Tünte, die angespannte Wohnsituation entschärft werden. Der Vorschlag soll ebenfalls in der kommenden Ratssitzung besprochen werden.

Bernhard Bölker (CDU) schlug vor, dass Bewerber, die im Neubaugebiet Raesfeld Levin Schwarz-Weg bereits einen Bauplatz erhalten haben, jedoch lieber in Erle bauen möchten, die Möglichkeit zum Tausch bekommen. „Hier kennen sie die Menschen, hier sind sie zu Hause“, begründete Bölker den Vorschlag. Der Ausschuss nahm diesen Vorschlag mehrheitlich an.

Wehler Straße Erle Baugebiet
Baugebiet Wehler Straße in Erle ©Gemeinde Raesfeld

Vergabekriterien und Gewichtung

Das Vergabeverfahren legt besonderes Augenmerk auf Kriterien, die Einheimischen und in der Region Beschäftigten bevorzugen. Folgende Faktoren sind bei der Vergabe maßgebend:

  • Bevorzugung von Einheimischen und Arbeitnehmern mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Raesfeld
  • Förderung kinderreicher Familien
  • Berücksichtigung sozialer Aspekte
  • Förderung des Ehrenamtes

Einheimische, die ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde haben oder dort einmal hatten, sowie Arbeitnehmer, die ebenfalls bereits seit mindestens zwei Jahren in Raesfeld tätig sind, werden bei der Vergabe ebenfalls berücksichtigt.

Öffentlichkeitsarbeit und weitere Informationen

Alle Bewerbungen um ein Baugrundstück müssen schriftlich bei der Verwaltung eingereicht werden. Sie müssen den vorgegebenen Bewerbungsbogen sowie den Stichtag einhalten. Verspätet eingegangene Bewerbungen können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Weitere Details zu den Vergaberichtlinien finden Sie hier: Richtlinien für die Vergabe

Der Beginn des Vergabeverfahrens wird rechtzeitig in der örtlichen Tagespresse als auch auf der Homepage der Gemeinde Raesfeld angekündigt.

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