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Dienstag, Oktober 3, 2023
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Verfügungsfond soll in Raesfeld kleine Projekte unterstützen

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Die neue Hütte der Bürgerstiftung konnte mit Mitteln aus Mitteln des Verfügungsfonds verwirklicht werden. Foto: Archiv

Der Hauptausschuss hat am Montag, um kleine Projekte in Raesfeld zu realisieren, beschlossen, einen Verfügungsfonds in Höhe von 75.000 Euro einzurichten.

Diese Maßnahme ist Teil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Raesfeld 2030 – Gute Konzepte für die Zukunft, das bereits vom Rat der Gemeinde Raesfeld in seiner Sitzung am 10.12.2018 beschlossen wurde.

Gemäß dem ISEK Raesfeld 2030 sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, von denen einige bereits von der Verwaltung realisiert wurden und andere noch in der Umsetzung sind, erklärte Markus Büsken, der Erste Beigeordnete der Gemeinde. Ein weiteres Teilprojekt aus dem Konzept ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds.

Unterstützung für Erhalt und die Entwicklung des Ortskerns

Der Verfügungsfonds hat zum Ziel, die aktive Beteiligung von Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmen, Organisationen und Vereinen zu fördern, private Finanzmittel zu mobilisieren und damit den Erhalt und die Entwicklung des Ortskerns zu unterstützen. Mithilfe des Verfügungsfonds sollen diverse kleine Projekte flexibel und möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Die Fördervoraussetzungen sind unter anderem, dass sämtliche Maßnahmen mit der Gemeinde abgestimmt werden müssen.

Maßnahmen

Maßnahmen über die Vergabe von Finanzmitteln des Verfügungsfonds im Rahmen der Umsetzung „ISEK Gemeinde Raesfeld“ könnten unter anderem sein: Aufstellen von Bänken und anderen Verweilmöglichkeiten. Gestaltung von Plätzen, Grün- und Blumengestaltung oder die Umsetzung von Lichtkonzepten im öffentlichen und privaten Raum sowie Kunst im öffentlichen Raum.

Voraussetzung

Der Verfügungsfond stellt voraussichtlich jährlich ein Budget in Höhe von 75.000 € (insgesamt 150.000 € für den gesamten Bewilligungszeitraum) und endet spätestens im Jahr 2024. Voraussetzung für die Gewährung der öffentlichen Mittel von jährlich 37.500 € zur Durchführung förderfähiger Maßnahmen ist, dass jeweils in gleicher Höhe private Mittel eingebracht werden.

Die Hälfte der Mittel stammt aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung, während die andere Hälfte aus privaten Mitteln aufgebracht wird. Die Laufzeit des Verfügungsfonds gemäß den Städtebauförderbestimmungen des Landes NRW endete am 31.12.2024.

Weihnachtsbeleuchtung des Ortsmarketings

Mit diesem Geld kann die Verwaltung neben Unternehmen und Einzelhändlern auch Vereine wie der Ortsmarketing Raesfeld eV oder die Bürgerstiftung Raesfeld – Erle – Homer private Finanzmittel bereitstellen. Der Ortsmarketing Raesfeld eV hat sich bereits mehrfach mit dem Thema einer Weihnachtsbeleuchtung befasst, was mit Mitteln aus dem neuen Verfügungsfonds realisiert werden könnte.

Fondsbeirat

Um über die Vergabe der Fördermittel zu entscheiden, wird ein Fondsbeirat eingerichtet. Dieses Gremium besteht aus 2 Vertretern des Ortsmarketings, 2 Vertretern der Bürgerstiftung und 1 Vertreter der Gemeinde Raesfeld. Dadurch werden sowohl der Einzelhandel und die Kaufmannschaft als auch die Bürgerschaft angemessen vertreten, betonte Büsken.

Die finanzielle Abwicklung des Verfügungsfonds sowie aller damit verbundenen Verwaltungsaufgaben obliegt der Gemeinde Raesfeld. Dies ergibt sich aus besonderem Sinn, da die Kommune formell die öffentlichen Fördermittel erhält.

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